Bestand

Innenministerium, Abteilung V: Baurecht, Städtebau, Wohnungswesen: Baustoffkontingentierung (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs 1945 bildete der Wiederaufbau der zerstörten Gebäude eine der vordringlichsten Aufgaben. Am 26. Juni 1946 billigte das Kabinett die vom Innenministerium ausgearbeiteten Richtlinien über die Gliederung der Zuständigkeiten im Wiederaufbauwesen und beschloß die Errichtung des Bausenats beim Staatsministerium zur obersten Lenkung der Bauwirtschaft (Bestand EA 1/011). In ihm war auch das Innenministerium vertreten, zuständig für die Verteilung der Baustoffe (Zement, Zementwaren, Kalk, Gips, Ziegelwaren, Bauplatten, Dachpappe, Putzträger, Holz, Eisen, Glas, Keramik) an die Städte und Gemeinden, die ihm vom Kontingentausschuß beim Wirtschaftsministerium zugewiesen worden waren.

I.: Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs 1945 bildete der Wiederaufbau der zerstörten Gebäude eine der vordringlichsten Aufgaben. Am 26. Juni 1946 billigte das Kabinett die vom Innenministerium ausgearbeiteten Richtlinien über die Gliederung der Zuständigkeiten im Wiederaufbauwesen und beschloß die Errichtung des Bausenats beim Staatsministerium zur obersten Lenkung der Bauwirtschaft (Bestand EA 1/011). In ihm war auch das Innenministerium vertreten. Als einer der Hauptbedarfsträger war es zuständig für die Weiterverteilung der Baustoffe, die ihm von Kontingentausschuß beim Wirtschaftsministerium zugewiesen worden waren, an die Kreise und Städte. Die sieben stark zerstörten Städte wurden teilweise durch ein eigenes Kontingent unterhalten. Zuweisungen konnten erfolgen für die Instandsetzung und den Neubau von privaten und öffentlichen Bauten, Landwirtschaftsbauten (im Benehmen mit dem Landwirtschaftsministerium), Flüchtlingsbauten, gewerbliche Bauten, Denkmalpflege (im Benehmen mit dem Kultministerium), ferner für alle kommunalen Anlagen für Kanalisation und Energieversorgung. Einige dieser Objekte wurden allerdings auch von den Hauptbedarfsträgern Finanzministerium, Reichsbahn und Post, Verkehrsministerium, Technisches Landesamt und Kirchen betreut. Die Durchführung dieser Aufgaben regelte der Erlaß Nr. V W 10/44 des Innenministeriums vom 29. August 1946, der dem Vorwort beigegeben ist. Der Landesbezirk Baden verfügte über zugewiesene Baustoffe weitgehend selbständig. Zu den bewirtschafteten Baustoffen zählten Zement, Zementwaren, Kalk, Gips, Ziegelwaren, Bauplatten, Dachpappe, Putzträger, Holz, Eisen, Glas und Keramik. Sie wurden nach der Währungsreform freigegeben; am längsten bewirtschaftet blieb Eisen. Leiter der Abteilung V, des sogenannten Technischen Referats, in dem auch die Aufgaben der Baustoffkontingentierung bearbeitet wurden, war bis zum 30. Juni 1948 Bürgermeister a.D. Daniel Sigloch, danach Rudolf Gehring. Als Berichterstatter für Angelegenheiten des Hochbaus fungierte Dr. Carl Schweizer. Für die Baulenkung, einem der Bereiche des Hochbaus, war Dr. Rudolf Fries zuständig.

II.: Die Akten über die Baustoffkontingentierung bildeten eine eigene Teilregistratur innerhalb der Abteilung V des Innenministeriums. Sie waren nicht nach einem systematischen Aktenplan gegliedert, sondern wurden numerisch nach Bunden abgelegt. Das Aktenverzeichnis setzte sich aus einer V (= Abteilungsbezeichnung), einem K (= Kontingentierung) und der Bundzahl zusammen, z.B. V K Bd. 12. Die Formierung der Akten läßt vermuten, daß eine Aushilfskraft mit der Führung dieser Registratur betraut war. Die Akten wurden 1964 vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und gelangten von dort im Zuge einer Beständebereinigung 1973 weiter an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Sie enthalten auch einige Schriftstücke des Landesamts für Wohnungsnotbau, das 1945 auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung geschaffen, dessen Aufgabenbereich aber am 1. Mai 1947 vollständig vom Innenministerium übernommen worden war. Bereits im Ministerium scheinen kleine Kassationen vorgenommen worden zu sein. Zu erwähnen ist, daß sich bei den Einzelfällen (ab Bü 56) Unterlagen aus allen Bereichen des Bauwesens von öffentlichen Stellen, Privatpersonen und Firmen finden. Solches Material liegt allerdings zum Teil auch bei den allgemeinen Akten. Der Bestand wurde von Februar bis August 1991 vom Unterzeichneten aufgenommen und dabei in kleineren Bereichen neu formiert. Zur Vernichtung freigegeben wurden Doppelstücke im Umfang von 0,1 lfd. m. Der verbleibende Bestand umfaßt 2,6 lfd. m. Stuttgart, August 1991 Braunn

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 2/501
Umfang
108 Büschel (2,60 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Innenministerium >> Baurecht, Städtebau, Wohnungswesen, Denkmalpflege

Bestandslaufzeit
1946-1950

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Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1946-1950

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