Kapitel
VI. Folgendes, so zum Ritterlohn- und Allodial-Guth gehöret, in Augenschein nehmen
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Thomasius, August Benedikt von. - August Benedict von Thomasius kurzer und auf Erfahrung gegründeter Unterricht was man beym Erkauf eines Ritter- oder andern Landguths und Grundstücks theils aus der Landwirthschaft, theils aus der Rechtsgelahrtheit wegend er zu dem Grundstück gehörigen Rechte und Gerechtigkeiten ... zu wissen und zu beobachten nöthig hat : nebst beygefügten Tabellen, in welchen nöthiger Raum zum Eintragen der einzuziehenden Erkundigungen gelassen ist
- Erschienen
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1797
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:13 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1797