Bestand

Best. 100: Verschiedene Ablieferungen (Bestand)

Gemäß den Bestimmungen des Landesarchivgesetzes dürfen die Archivalien erst 30 Jahre nach Entstehen der Unterlagen benutzt werden.

Der Bestand 100 beinhaltet die Ablieferungen der Sachakten der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Mainz nach 1945. Dabei können vereinzelt auch Akten aus der Zeit vor 1945, insbesondere aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, enthalten sein. Die Akten unterliegen den Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz, wonach Sachakten prinzipiell für 30 Jahre nach ihrem Abschluss nicht eingesehen werden können. Eine Verkürzung der Sperrfrist kann gemäß LArchG §3 Abs. 4 Nr. 3 beantragt werden. Die noch der Sperrfrist unterliegenden Akten können nicht im Internet, sondern lediglich im Lesesaal des Stadtarchivs Mainz recherchiert werden.
Die Sachakten umfassen die Vorgänge aller (ehemaligen) städtischen Ämter sowie die Handakten einzelner Oberbürgermeister und Dezernenten und bilden damit großflächig jeden Bereich der städtischen Verwaltung seit ihrem Neuaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg ab. Der Bestand wird laufend durch aktuelle Ablieferungen der städtischen Dienststellen erweitert und ergänzt.
Die Akten sind zum größten Teil lediglich grob nach dem Aktentitel, dem Aktenzeichen, ihrer Laufzeit sowie teilweise mit wenigen "Enthält-Vermerken" erfasst. Außerdem sind sie in einen Thesaurus eingegliedert, der sich am Aufgabengliederungsplan der Mainzer Stadtverwaltung orientiert. Lediglich ein Zugang (Zg. 2000/80) des Garten- und Friedhofsamtes (heute: Grün- und Umweltamt) ist umfassend erschlossen und mit einer feingliedrigen Klassifikation versehen.
Bei den Akten mit einer Laufzeit vor 1945 handelt es sich hauptsächlich um Bauakten aus dem 19. Jahrhundert, die bis in die Nachkriegszeit geführt wurden. Zudem befinden sich in dem Bestand auch Angelegenheiten der Mainzer Friedhöfe und aus dem kulturellen Bereich, vor allem des Stadttheaters, sowie Akten zu den ehemaligen rechtsrheinischen Vororten, die ebenfalls bis in die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zurückreichen.

Form und Inhalt: Der Bestand 100 beinhaltet die Ablieferungen der Sachakten der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Mainz nach 1945. Dabei können vereinzelt auch Akten aus der Zeit vor 1945, insbesondere aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, enthalten sein. Die Akten unterliegen den Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz, wonach Sachakten prinzipiell für 30 Jahre nach ihrem Abschluss nicht eingesehen werden können. Eine Verkürzung der Sperrfrist kann gemäß LArchG §3 Abs. 4 Nr. 3 beantragt werden. Die noch der Sperrfrist unterliegenden Akten können nicht im Internet, sondern lediglich im Lesesaal des Stadtarchivs Mainz recherchiert werden.
Die Sachakten umfassen die Vorgänge aller (ehemaligen) städtischen Ämter sowie die Handakten einzelner Oberbürgermeister und Dezernenten und bilden damit großflächig jeden Bereich der städtischen Verwaltung seit ihrem Neuaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg ab. Der Bestand wird laufend durch aktuelle Ablieferungen der städtischen Dienststellen erweitert und ergänzt.
Die Akten sind zum größten Teil lediglich grob nach dem Aktentitel, dem Aktenzeichen, ihrer Laufzeit sowie teilweise mit wenigen "Enthält-Vermerken" erfasst. Außerdem sind sie in einen Thesaurus eingegliedert, der sich am Aufgabengliederungsplan der Mainzer Stadtverwaltung orientiert. Lediglich ein Zugang (Zg. 2000/80) des Garten- und Friedhofsamtes (heute: Grün- und Umweltamt) ist umfassend erschlossen und mit einer feingliedrigen Klassifikation versehen.
Bei den Akten mit einer Laufzeit vor 1945 handelt es sich hauptsächlich um Bauakten aus dem 19. Jahrhundert, die bis in die Nachkriegszeit geführt wurden. Zudem befinden sich in dem Bestand auch Angelegenheiten der Mainzer Friedhöfe und aus dem kulturellen Bereich, vor allem des Stadttheaters, sowie Akten zu den ehemaligen rechtsrheinischen Vororten, die ebenfalls bis in die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zurückreichen.

Umfang
ca. 4500 lfm.

Kontext
Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Akten seit 1945 (Best. 100)

Indexbegriff Ort
Mainz
Mainz

Bestandslaufzeit
(1800-1945) 1945-2022

Weitere Objektseiten
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Zugangsbeschränkungen
Zugangsbeschränkungen: Gemäß den Bestimmungen des Landesarchivgesetzes dürfen die Archivalien erst 30 Jahre nach Entstehen der Unterlagen benutzt werden.
Letzte Aktualisierung
23.05.2025, 08:02 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1800-1945) 1945-2022

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