Urkunde

Jerg Teyker (Decker) aus Stuttgart, schon früher wegen seiner leichtfertigen Lebensführung mehrmals gef. und durch Gerichtsurteil zum Verlust seiner Zunge und seiner Ehre verdammt, danach wegen weiterer Vergehen mit 2 großen Freveln belegt, aus Furcht vor dem Vollzug dieser Strafe jedoch wider die Landesordnung ohne Wissen der Obrigkeit außer Landes geflohen und dadurch erneut harter Leibesstrafe verfallen, jedoch auf seine Bitten mit der Auflage begnadigt, fortan von seinem bisherigen Lebenswandel abzustehen und sich wohl zu verhalten, Frau und Kinder ordentlich zu ernähren, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr und Waffen mehr zu tragen noch in seinem Hause aufzubewahren, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. Im Falle des Bruchs dieser U. soll er ohne Rechtsverfahren vom Nachrichter mit dem Schwert gerichtet werden.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4331
Umfang
Ausf., Perg., durchlöchert; 2 S.
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Perg. durchlöchert

Siegler: 1) Johann Stickel 2) Ludwig Stähelin, beide B. und des Gerichts zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Teyker, Jerg
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1527 Mai 23 (Fr n. Cantate)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:22 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1527 Mai 23 (Fr n. Cantate)

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