Urkunden
Martin Beck von Heimsheim, gef. daselbst, weil er seine früheren U. gebrochen, sich von seinem Hauswesen entfernt hatte, außer Landes gezogen war und fremden Dienst gegen den Kaiser gesucht hatte, jedoch auf Fürbitten und wegen seiner Ehefrau und seiner Kinder weiterer Strafen enthoben, auf Bezahlung seiner Atzung und der Gefängniskosten freigelassen, schwört U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2741
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Schultheiß und Richter zu Heimsheim mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Anmerkungen: vgl. U. Nr. 2738, 2739
- Kontext
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Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.1 Leonberg, Amt >> 5.1.7 Heimsheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Beck, Martin
- Indexbegriff Ort
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Heimsheim PF
- Laufzeit
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1529 Juni 10 (Do nach Medardus)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1529 Juni 10 (Do nach Medardus)
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Martin Beck, b. zu Heimsheim, der wegen seiner Taten im Bauernaufruhr geflohen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt wurde, verspricht, als Strafe 10 fl zu zahlen, bar 5 fl und auf Bartholomäi die restlichen 5 fl, seine Wehr und seinen Harnisch dem Leonberger Vogt zu übergeben und nur noch ein abgebrochenes Brotmesser zutragen, nur noch mit Erlaubnis zu zechen, sich wohl zu verhalten, Reden und Taten gegen die Obrigkeit zu unterlassen und schwört U.