Urkunde
Geldgeschäfte zwischen Propst des Konventes in Ahnaberg und Priorin und Nonnen daselbst
- Archivaliensignatur
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Urk. 15, 258
- Formalbeschreibung
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Not.-Instr. des kaiserl. Notars Conrad Hasehart von Melsungen, Pergt. mit dem Signete des Notars und dem am Rande beschädigten Siegel an Pergamentstreifen.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec in estuario prepositi, anno 1373, ind. 11., pontific. Gregorii pape XL anno 3., mensis novembris die 29., hora vesperarum.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notare hat d. Wernher von Allinhusen, Propst des Konventes in Ahnaberg (Aneberg), für sich und seine Nachfolger bekundet, daß er in Geldverlegenheit (angariatus seu indigens) für Bauzwecke (ad fabricam) und andere Bedürfnisse des Klosters gewesen sei, sodaß er Güter und Einkünfte des Klosters hätte verpfänden oder verkaufen müssen, wenn er nicht einen besseren Ausweg mit der Priorin und den anderen Konventualinnen in Ahnaberg gefunden hätte, die ihm gewisse Gelder und Güter eingehändigt haben, welche dem Konvente testamentarisch vermacht waren. Die Konventualinnen hätten dies getan, damit der Propst nicht fremden Leuten (extraneis) Klostergüter verkaufte oder verpfändete, und der Propst und seine Nachfolger sind dafür verpflichtet, jährl. den Nonnen in folgender Weise Zinsen zu entrichten: Zuerst hat der Propst bei den Nonnen 10 Pfund hessische Pfennige, die der † mag. Heinrich Harbusch geschenkt hat, aufgenommen, wofür der Propst jährl. jeder Nonne an Maria Reinigung ein Weißbrot (album panem seu cuneum) für 2 hessische Pfennige und am Gründonnerstage ein ebensolches geben soll; ferner soll der Propst jeder Nonne an Lucientag ein Weißbrot für 1 hessischen Pfennig und ein volles Maß (cyphum) Bier für 10 Pfund hessische Pfennige, die er von dem † Priester Hermann Slussere erhalten hat, geben; weiter hat er von † Phenningborger 10 Pfund aufgenommen, wofür die Nonnen jährl. 10 Schillinge hessische Pfennige am 22. Febr. (cath. Petri) erhalten von ½ Acker bei der roten (rufum) Mühle, wenn der Propst diesen Zins haben will, muß er den Nonnen 10 Pfund Pfennige zahlen; weiter hat der Propst 6 Pfund von † Rudeger aufgenommen, wofür die Nonnen jährl. 10 Schillinge von ½ Acker bei der 'scheybenmolen' erhalten; ferner hat der Propst für das Ackerland unter den Alloden des Konventes, welches die Landgräfin von Hessen Adelheid von Ravensberg (Rabinsberg) gekauft hat, jährl. einen1) Malter harten Roggen der Katharina Kalbis, Nonne in Ahnaberg, Zeit deren Lebens zu zahlen und nach ihrem Tode anstatt des Malters jeder Nonne Bier und Brot am Walpurgistag, wo die Gedächtnisfeier für Adelheid stattfindet; weiter hat der Propst jährl. in der Fastenzeit 1 Tonne Heringe und ½ Faß (plaustrum) Bier von einem Allode in Niedervellmar (Inferiori Velmar), das † Albert Loman den Nonnen testamentarisch vermacht hat, zu geben und Bier und Brot am Montag nach Judica. Sollte der Propst sich einmal in der Zahlung weigern, dann dürfen die Nonnen dies Allod in Besitz nehmen (se intromittere huius allodii) und sich damit das vorher Erwähnte kaufen. Die Nonnen müssen auch das große Gebet am St. Elisabethtage halten, an dem die Gedächtnisfeier für den Priester Hartung Sewissen stattfinden wird, dazu muß der Propst den Nonnen alles zu dem Gebete Notwendige (necessaria seu indigentia) reichen, wofür der Propst 50 Pfund hessischer Währung des gen. † Hartung erhalten hat. Wenn der Propst nicht zahlen will, dürfen die Nonnen das Allod in Bettenhausen (Bettinhusen), welches Hartung und sein Oheim, der Propst Hartung, dem Konvente gegeben haben, in Besitz nehmen und davon das für das Gebet Notwendige beschaffen. Weiter ist vereinbart, daß der Propst, wann er im ganzen oder im einzelnen die Zinsen nicht mehr zahlen will, dafür die entsprechende Summe, die er erhalten hat, den Nonnen geben soll.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rubrum d. 16. Jahrh.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Lampert von Fürstenwalde (Furstenwaldo), Heinrich von Speele (Spei), Johannes von Münden (Munden), Ludwig Comitis, Priester, und Hermann Schindehutte, Kleriker Mainzer Diözese.
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Propst. 1) unum auf Rasur.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 279
- Kontext
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Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II] >> 1371-1380
- Bestand
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Urk. 15 Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II]
- Laufzeit
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1373 November 29
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
- 10.06.2025, 09:13 MESZ
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1373 November 29