Sachakte

Edikte und Verordnungen

Enthaeltvermerke: Enthält: - Erneutertes Edict, wegen Abhalt- und Vertreibung Der In Königlichen Landen Eindringender Armen / Bettler / Zigeuner / und anderen unnützen Gesindes, 10. Dezember 1720; - Declaratio Edicti, Wegen Pflanzung Der Eichen und Obst-Bäume, 9. April 1721; - General-Reglement, Welche Sachen Vor die Gouvernements oder Commandeurs der Garnisonen, und welche hingegen unter die Civil-Jurisdiction gehören, 28. März 1737; - Edict, Welchergestalt hinführo Die Land-, Amts- Und Hypothequen-Scheine, Zu Unterhaltung des gemeinen Credits, Und zu der Unterthanen Sicherheit, klar und deutlich eingerichtet werden sollen, 19. Februar 1739; - General-Patent Wodurch Die vorher ertheilten Privilegia Und Concessiones confirmiret werden, 24. September 1740; - Declaration Des In Sr. Königlichen Majestät in Preussen Chur- und übrigen teutschen Reichs-Landen Anno 1724 publicirten Wechsel-Rechts, Daß die ungestempelte Wechsel-Brieffe Ihre vollkommene Gültigkeit haben, jedoch der Innhaber, wann er daraus agiret, wegen Mangel des Stempels, einen Reichsthaler zur Stempel-Casse bezahlen solle, 17. März 1741; - Declaration der Concurs-Ordnung, daß denen Regiments-Cassen, wegen des An die Livranten gethanen Vorschusses, Priorität vor andern Gläubigern zustehen soll, 16. Juni 1744; - Declarirtes Edict, Wegen der Vieh-Seuche Und wie man sich in Sr. Königlichen Majestät Lande wenn ein und andere Oerter damit inficiret werden solten, Zu Abwendung der daraus zu besorgenden weitern Eindringung, sowol bey der anhaltenden Seuche, als auch, wenn selbige aufgehöret, Und In Ansehung des zu schlachtenden Viehes zu verhalten habe, 13. März 1722; - Patent Wie es mit dem Abraupen der Bäume in Garten, Obst-Werdern, Auch nächst denen Dörfern belegenen Kämpen und Wiesen, Die mit Lebendigen Hecken, auch Bäumen versehen sind, künftig in sämtlichen Königlichen Landen und incorporirten Provinzien zu halten, 5. Juli 1747; - Edict, Daß künftig die Schutz-Juden welche einen Banquerout machen, und nicht im Stande seyn werden, ihre Creditores befriedigen zu können, vor sich und die Ihrigen des Schutzes verlustig gehen, und ihr Schutz-Brief dergestalt erlöschen solle, daß auch solcher nicht mit einer neuen Juden-Famille besetzet werden dürffe, 25. Dezember 1747; - Erneuertes Edict, Wie die Würcklichen Armen versorget und verpfleget, Die muthwilligen Bettler bestrafet und zur Arbeit angehalten, Auch überhaupt keine Bettler geduldet werden sollen, 28. April 1748; - Patent Daß die Handels-Bücher derer Kauff-Leute die Abliefferung derer Waaren nicht länger als 3 Monathe zu beweisen fähig seyn, Und die stillschweigende Hypothequen, wann sie nicht ingrossiret, vor andern kein Vor-Recht mehr haben sollen, 26. November 1749; - Land-Reuter-Ordnung Für das Fürstentum Minden Und Der Graffschafft Ravensberg, 23. Dezember 1749; - Circular-Ordre zur Declaration des wegen Confiscation des Vermögens Derer Deserteurs und Enrollirten publicirten Edicts, vom 24. Sept. 1749, wie es mit dererselben Citation gehalten werden sol, 1. Mai 1750; - Patent Wegen Abschaffung Der Gerade und des Heergewettes im Minden- und Ravensbergischen, 31. März 1751; - Edikt betreffend die Forsten, Marken und Holz-Zuschläge, 14. April 1751; - Patent Daß die Kauffmanns-Witwen in gewissen Fällen Von Edition eines Inventarii So lange, bis sie zur zweyten Ehe schreiten, befreyet seyn sollen, 14. Mai 1751; - Erneuertes Publicandum Wegen Ausräumung derer kleinen Flüsse, Bäche und Grabens, 10. Juli 1752; - Neues Saltz-Reglement Für die Minden-Ravensberg-Lingen- und Tecklenburgische Provintzien, 29. August 1752 [darin: Formblatt einer Salz-Probe]; - Instruction für sämtliche Unter-Gerichte und Unter-Gerichts-Advocaten Des Fürstenthums Minden und der Graffschafft Ravensberg, 13. Dezember 1752; - Patent Wegen des Beweises Der Handels-Bücher, 28. Februar 1753; - Königlich-Preußisches Edict, wie es in dem Erb-Hertzogtum Schlesien und der Graffschafft Glatz wie auch in allen übrigen königlichen Landen mit denen von geist- und weltlichen Personen / an geistliche Stiffter, Kirchen und Pia Corpora geschehenden Vermächtnissen und andern Zuwendungen gehalten werden sol, 21. Juni 1753; - Königliche Preußische Land-Schul-Ordnung, Wie solche in Unserm Fürstenthum Minden, Auch der Graffschafft Ravensberg durchgehends zu beobachten sey, 6. April 1754; - Edict, Daß von denen gerichtlich deponirten Geldern hinführo nicht weiter die in dem Deposital-Edict de Anno 1719 §§ XIV. & XV geordnete pro Cent Gelder genommen werden sollen, 21. Oktober 1754; - Erneuertes und geschärfftes Edict, Daß niemand aus Sr. Königlichen Majestät Landen, er sey wer er wolle, bey Hundert Rthlr. Fiscalischer Straffe und Verlust des Einsatzes, sich unterstehen soll, bey auswärtigen Lotterien sich zu interessiren und Geld einzusetzen, 24. Oktober 1755; - Königliche Preußische Allergnädigst erneuerte Constitution, Wie es mit denen Prediger-Wittiben, Nach-Jahr, auch Bau- und Besserung der Wehdumb-Häuser Im Fürstenthum Minden und der Graffschafft Ravensberg hinführo gehalten werden solle, 16. Mai 1736; - Königliche Preußische Constitution betreffend Prediger-Witwen, 11. Juni 1756 [stark beschädigt mit Fehlstellen]; - Patent Wodurch die Verordnung des Codicis Fridericiani Part. 3 Titulo 41 Sectione 6 § 40 Pagina 201 Daß die bis zur Execution aufgelauffene Zinsen nach geschehener Immission eines Creditoris gleichfals zu Capital geschlagen, und von solchen wiederum Zinsen genommen werden können, aufgehoben wird, 31. Januar 1759; - Edict, Daß Prediger und Schul-Lehrer Vergehen und Excesse untersuchet, auch solche befindenden Umständen nach, bestrafet werden sollen, 16. Mai 1760 [stark beschädigt mit Fehlstellen]; - Edict, mit inserirtem Kayserlichen Privilegio de non arrestando nec evocando. Aus der Gülich- und Bergischen Rechts-Ordnung Pag 138 seqq., 7. Juli 1760; - Circulare an alle Regierungen und Landes-Justitz-Collegia [betreffend Schulden und Creditoren], 12. Januar 1762; - Reglement Welchergestalt Es mit Verpflegung der Trouppen der Alliirten Armée In den Quartier-Ständen Der occupirten, alliirten und neutralen Landen In den bevorstehenden Winter-Quartieren gehalten werden soll, 24. Oktober 1762; - Patent, Daß das so genante Abzugs- und Emigrations-Recht zwischen dem Königreich Preussen, Churfürstenthum Brandenburg und sämtlichen Hertzogthümern und übrigen Provintzien und denen Hertzog - Mecklenburg - Schwerin- und Strelitzischen Landen und darzu gehörigen Herrschaften gäntzlich aufgehoben seyn soll, 17. Januar 1765; - Publicandum wegen Aufhebung der Accise in dem Fürstenthum Minden, und denen Graffschaften Ravensberg, Tecklenburg und Lingen, 7. Januar 1767; - Patent, Wie es wegen des Stempel-Papier-Vorschusses gehalten werden solle, 19. Februar 1767; - Renovirtes Edict, von den Wohlthaten und Vortheilen, welche sowohl fremde bemittelte Personen und Familien, als auch Manufacturiers, Professionisten und Hand-Arbeiter, so sich in Königlichen Preußischen Landen niederlassen wollen, sich zu erfreuen haben, 8. April 1764; - Erneuertes und schärftes Edict, Wegen des Flachs-Baues, Garn-Handels, Und Abschaffung der falschen Haspel, 12. Juli 1743

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen

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Reference number
D 607, 4119

Context
Kriegs- und Domänenkammer Minden >> 13. Edikte
Holding
D 607 Kriegs- und Domänenkammer Minden

Date of creation
1720-1767

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30.04.2025, 2:45 PM CEST

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  • Sachakte

Time of origin

  • 1720-1767

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