Archivalie

An das Preußische Volk!

Unsere Verfassung vom 5. Dezember pr. besagt im Art. 49 und 76:
der König kann entweder beide Kammern zugleich oder nur Eine auflösen. Wird nur Eine Kammer aufgelöst, so wird die Andere gleichzeitig vertagt.
In einem solchen Falle müssen aber innerhalb 40 Tagen nach der Auflösung die Wähler, und innerhalb 60 Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt werden.
Durch Königliche Verordnung vom 27. April cr. ist die Zweite Kammer aufgelöst worden.
Dagegen hat Niemand etwas zu sprechen, denn der König und Seine Minister haben nur ihr verfassungsmäßiges Recht geübt.
W a r u m die Minister dem Könige hierzu rathen zu müssen geglaubt haben, das besagt der folgende Bericht, den sie an den König erstatteten:
[...]

Archivaliensignatur
SLG Revolution, HHI.AUT.2013.5004.19.8
Material
1 Flugschrift
Sprache der Unterlagen
Deutsch

Kontext
Handschriftenabteilung I >> Archivalie
Bestand
HHI.Handschriftenabteilung-I Handschriftenabteilung I

Indexbegriff Sache
Vormärz - Schlagwort
Indexbegriff Person
Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg - Verfasser*in
Geheime Ober-Hofbuchdruckerei Decker - Druck

Urheber
Laufzeit
1849

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Letzte Aktualisierung
08.08.2024, 14:15 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivalie

Beteiligte

Entstanden

  • 1849

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