Archivalie
Beilage zu Nr. 125 der Preußischen Volks-Zeitung.
Allerhöchste Verordnung
über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauches des Versammlungs- und Vereinigungsrechts.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen verordnen nach dem Antrage Unseres Staats-Ministeriums, auf Grund des Artikels 105 der Verkassungs-Urkunde, was folgt:
Versammlungen jeder Art, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen.
§. 1. Von allen Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, hat der Unternehmer mindestens 24 Stunden vor dem Beginne der Versammlungen, unter Angabe des Ortes und der Zeit derselben, Anzeige bei der Ortpolizei-Behörde zu machen. Diese Behörde hat darüber sofort eine Bescheinigung zu ertheilen.
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- Archivaliensignatur
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SLG Revolution, HHI.AUT.2013.5004.19.28
- Material
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1 Flugschrift
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Kontext
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Handschriftenabteilung I >> Archivalie
- Bestand
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HHI.Handschriftenabteilung-I Handschriftenabteilung I
- Indexbegriff Sache
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Vormärz - Schlagwort
- Indexbegriff Person
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J. de Marle - Herausgeber*in
Brandes & Schultze - Druck
- Indexbegriff Ort
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Berlin - Herstellungsort
Berlin - Erscheinungsort
- Laufzeit
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1849
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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08.08.2024, 14:15 MESZ
Datenpartner
Archiv des Heine-Instituts und Schumann-Hauses. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivalie
Entstanden
- 1849