Kirchliche Zentralbehörden

Überlieferungsgeschichte
Im Jahre 1553 wurde der Kirchenrat als zentrale, kollegiale Behörde neben dem Oberrat und der Rentkammer geschaffen und mit zweierlei Funktionen betraut: Die eine Abteilung hatte die umfangreichen, in der Reformation säkularisierten Kirchengüter zu verwalten und die Klosterämter und geistlichen Verwaltungen zu beaufsichtigen, die andere, später ¿Konsistorium¿ genannt, übte die geistliche und fachliche Aufsicht über Kirche und Schule aus. Im Jahre 1698 wurden die beiden Abteilungen institutionell getrennt und zu selbständigen Behörden unter den Namen ¿Kirchenrat¿ und ¿Konsistorium¿ erhoben. Der Kirchenrat wurde am 31. Dezember 1805 aufgelöst und mit der Rentkammer zum Oberfinanzdepartement vereinigt.
Inhalt und Bewertung
Die Registratur des Kirchenrats bestand zunächst aus drei, seit dem 18. Jahrhundert aus fünf Teilen:
1) Die ¿Hauptregistratur¿ enthielt die Verwaltungsakten und war anfänglich wohl nur topographisch nach Bezirksämtern gegliedert (A 284). Im 18. Jahrhundert bestand daneben für das allgemeine und besonders wichtige Schriftgut eine nach Sachstichworten gegliederte Ausleseabteilung: die ¿verschlossene Registratur¿ (A 282). Die Akten der Konsistorialabteilung waren nach demselben topographischen Prinzip gegliedert, aber gesondert abgelegt worden, so dass sie nach der Verselbständigung des Konsistoriums (1698) leicht getrennt werden konnten. Sie befinden sich heute größtenteils im landeskirchlichen Archiv (Ausnahmen: A 280, 281).
2) Die Rechnungsregistratur enthielt die Jahresrechnungen der Bezirksämter mit den Beilagen (A 303)
3) Die ¿Kirchenkastenverwaltungsregistratur¿ enthielt die Jahresrechnungen der zentralen Kirchengutsverwaltung mit Beilagen (A 282 Bü 3135-3299 und Bd. 1288-1541).
4) Die ¿Heiligenregistratur¿ enthielt die Akten der 1702 eingerichteten Heiligendeputation, die die örtlichen Kirchenvermögen, Armenfonds, Spitäler und Stiftungen beaufsichtigte (A 288).
5) Die ¿Renovationsregistratur¿ enthielt vorwiegend Lagerbücher und Protokolle der1746 geschaffenen Renovationsdeputation, die für die Anlage der Lagerbücher zuständig war (A 282 Rubrik XIX und Bd. 1-40, H 102, 104).
Nach der Aufhebung des Kirchenrats (1805) wurde die Registratur mit jener der Rentkammer verbunden und zunächst dem Oberfinanzdepartement, 1822 unter der Bezeichnung Finanzarchiv dem Finanzministerium unterstellt. Das Finanzarchiv wurde 1850 ins Schloss Ludwigsburg verlegt. Hauptregistratur des Kirchenrats, Kirchenkastenrechnungen und Renovationsregistratur wurden dann 1908/09, die Ämterrechnungen 1921 dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg übergeben. Die Heiligenregistratur, die 1818 dem Archiv des Innern angegliedert worden war, kam mit diesem ebenfalls 1921 in die Verwaltung des Staatsfilialarchivs, wo nun die Gesamtregistratur des ehemaligen Kirchenrats wieder vereinigt war.
Die vom 16.-18. Jahrhundert aus der Kanzlei oder Registratur des Kirchenrats an das herzogliche Archiv abgelieferten Auslesearchivalien befinden sich größtenteils in den Membra, ¿Religions- und Kirchensachen¿ (A 63) oder in den Ämtermembra der geistlichen Kloster- und Stiftsverwaltungen.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv

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Letzte Aktualisierung
13.11.2025, 14:39 MEZ

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  • Tektonik

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