Urkunden
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz unterrichtet den Keller und die Knechte des Schlosses und Amts zu Rotenberg, die Stadt Rotenberg und die Einwohner und Untertanen der zugehörigen Dörfer und Weiler, dass er die Hälfte von Schloss und Stadt mit allen Zugehörungen an Bischof Matthias von Speyer zum Nießbrauch auf Lebtag - und nicht länger - überantwortet hat. Dem Pfalzgrafen und Bischof sollen alle Rechte und Gefälle gemeinschaftlich zustehen. Kurfürst Friedrich weist die Amtleute und Untertanen um Huldigung und Gehorsam gegenüber dem Bischof als ihrem rechtmäßigen Herrn für die verschriebene Hälfte an.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 6
- Umfang
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fol. 23v-24r [alt: 6v-7r]
- Bemerkungen
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Kopfregest: "Als myn gnediger herr pfaltzgrave dem keller pfortner thornknechten wechtern und andern zu Rotenberg bevolhen hat myn hern von Spier zu halben teil sinen leptagen lang zugewarten".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Ort
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Rotenberg : Rauenberg HD
Rotenberg : Rauenberg HD; Schloss
- Laufzeit
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1472 Januar 8 (uff mitwoch nach der heiligen drier konig tag)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:04 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1472 Januar 8 (uff mitwoch nach der heiligen drier konig tag)