Urkunde

Sypil Fureman und Heinrich Smed, Schöffen (scheffin) 'uff dem Kactzenlo', bekunden folgendes: Schon lange bestehen Streitigkeiten zwischen dem Pro...

Reference number
Urk. 24, 334
Former reference number
Urk. 24, A II, Kloster Germerode
Formal description
Ausfert. auf Perg, mit 2 anh. Siegeln: 1 gut erh., 2 beschäd. Rückw. Rubrum saec. XV.
Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Ipso die b. Pauli conversionis (conversationis).

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Sypil Fureman und Heinrich Smed, Schöffen (scheffin) 'uff dem Kactzenlo', bekunden folgendes: Schon lange bestehen Streitigkeiten zwischen dem Propst Johann und den Jungfrauen des Gotteshauses Germerode einerseits und den Nachbarn (nacheburen) im Dorfe Germerode andererseits um das jährlich der Herrschaft nach Bielsteyn zu liefernde Dienstgelt. Die Nachbarn halten die Last für zu groß, nachdem von dem Lande vor dem Dorfe viel dem Gotteshause aufgelassen oder durch Tod heimgefallen sei, der Propst hingegen glaubt daran nicht teilnehmen zu müssen, da das Land des Gotteshauses Eigen und dieses darauf gestiftet und gefreiet wäre. Darauf haben nun die Aussteller mit Zustimmung beider Parteien freundschaftlich folgendermaßen entschieden: Wer dem Gotteshause heimgefallenes Land zu Erbe nehmen will, soll es gemäß der Urkunde erhalten, welche die Nachbarn vom Gotteshause über das Land vor dem Dorfe haben, jedem, der Land nimmt, soll der Propst entsprechend Wiese nach Uebereinkunft dazu geben. Heimgefallene Wiesen kann das Gotteshaus nach Belieben selbst behalten oder zu Erbe geben. Früher zu dem Lande hinzugegebene Wiesen, die Nachbarn verkauft worden sind, dürfen diese zurückkaufen und wieder zum Lande bringen. Will aber jemand einzelne Aecker von dem Lande, das der Propst nicht zu Erbe geben kann, 'umb gulde nemen', so soll er sie um einen möglichst hoch zu bemessenden Zins erhalten, der dann zur Hälfte den Nachbarn als Hülfe zu dem, wie bisher, zu entrichtenden Dienstgeld zufallen soll. Die Nachbarn sollen endlich ihren Erbdienst willig tun und ihre Zinsen und Renten pünktlich nach alter Gewohnheit entrichten. Dagegen soll die Urkunde, worin das Gotteshaus ihnen 46 Hufen zu Erbe gegeben und verschrieben hat, uneingeschränkt bestehen bleiben.

Vermerke (Urkunde): Zeugen: und Helfer beim Schiedsspruch: 'Her' Berlt Begke und 'her' Lodewig, Kapläne (capelane) des gen. Gotteshauses, Folpracht Follen, Wernher, Pfarrer zu Frangkirshusen, ,und andere Priester'.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Auf Bitten der Aussteller: Apel Appe und Hans Homberg, Amtmänner (amptlude) zu Bielsteyn.

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: J. Schmincke, UB Germerode nr. 253, S. 97 f.

Context
Kloster Germerode - [ehemals: A II] >> 1400-1424
Holding
Urk. 24 Kloster Germerode - [ehemals: A II]

Date of creation
1413 Januar 25

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Last update
10.06.2025, 9:13 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1413 Januar 25

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