Archivale

Tätlichkeiten mit Beleidigung und Körperverletzung

Enthält: Beim abendlichen Transport von Ziegelsteinen für den Dechanten war die Karre des Weingart Hellendael in der Magdgasse umgekippt. Der Beklagte hatte ihm ein Licht gereicht, um die Steine wieder zusammenzusuchen. Dieses habe er an dem am Pferdegeschirr hängenden Handschuh befestigt. Durch ein Missgeschick war es herunter und ins Wasser gefallen. Als er es nicht gleich finden konnte, hatte ihn der Beklagte geschlagen. Hellendael bittet um Vorladung und Kostenerstattung für den Arzt. Laurentz Dauerkausen gesteht die Handgreiflichkeiten, beschuldigt aber den Kläger, ihn mit Schmähworten angefahren zu haben. Das Gericht meint, er habe mit den Schlägen dennoch ’zu viel und unrecht getan’ und verurteilt ihn zu einem Bußgeld von 10 Rtlr 8 Albus.

Reference number
Ge, 470
Notes
25.3.-4.5.1688

Context
Gericht >> 4.2 Körperverletzung
Holding
Gericht

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ohne Datum

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30.04.2025, 2:48 PM CEST

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