Sachakte
Verordnung: In Übereinstimmung mit anderen Staaten wird verordnet, dass nach Ableben einer Person alle in- und ausländischen Orden einschließlich des Großkreuzes zurückzugeben sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 43/17
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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10.09.2024, 08:32 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1823 Juni 5