Sachakte

Verordnung: In Übereinstimmung mit anderen Staaten wird verordnet, dass nach Ableben einer Person alle in- und ausländischen Orden einschließlich des Großkreuzes zurückzugeben sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 43/17

Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen

Laufzeit
Darmstadt, 1823 Juni 5

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1823 Juni 5

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