Bestand
Innenministerium, Abteilung III: Landespolizeipräsidium (Bestand)
Zur Behördengeschichte: Nach dem totalen Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 übernahmen die Besatzungsmächte die Ausübung der staatlichen Gewalt. Der Neuaufbau der Polizei zu Gewährleistung der inneren Sicherheit hatte sich nach den Anordnungen der amerikanischen Militärregierung für Württemberg-Baden auf den polizeilichen Einzeldienst zu beschränken, während der Einsatz stärkerer Machtmittel der Besatzungsmacht vorbehalten blieb. Die bisherige Verwaltungspolizei wurde aus dem Polizeibereich ausgegliedert; sie firmierte nunmehr unter Bezeichnungen wie "Amt für öffentliche Ordnung" und die Polizei wurde so auf den Vollzugsdienst beschränkt. Gemeinden über 20 000 Einwohner hatten eine eigene Polizei aufzustellen, die Teil der Gemeindeverwaltung war. Für Gemeinden unter 5 000 Einwohner wurde die Landespolizei eingerichtet. Sie unterstand dem Innenministerium, wurde vom Chef der Landespolizeidirektion geleitet und gliederte sich in die Zweige Wirtschaftsabteilung, uniformierte Polizei und Kriminalabteilung. Gemeinden zwischen 5 000 und 20 000 Einwohnern durften zwischen Landes- und eigener städtischer Polizei wählen. Bei jeder Gemeindepolizei und jeder Dienststelle der Landespolizei konnte eine kriminalpolizeiliche Ermittlungsstelle gebildet werden. Eingerichtet wurden auch ein Landesfahndungssystem, ein Landesamt für Kriminalerkundungsdienst und Polizeistatistik sowie eine Polizeifachschule in Vaihingen a. F. Mit der fortschreitenden Rückübertragung von Hoheitsrechten seit 1949 auf Bund und Länder durch die Alliierten wuchs die Verantwortung, die innere Staatssicherheit mit hinreichenden Polizeikräften selbst zu sichern. So kam man am 27. Oktober 1950 in einem Verwaltungsabkommen überein, dass die Länder zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung Bereitschaftspolizeien als besondere Polizeieinheiten aufstellen sollten, unabhängig von den bereits vorhandenen Polizeikräften im Vollzugsdienst. Diese Bereitschaftspolizei war in besonderen Sammelunterkünften unterzubringen und nach Einwohnerzahl auf die einzelnen Länder zu verteilen. Die Aufgabe der Bereitschaftspolizei besteht in der Unterstützung der Polizeikräfte des ordentlichen Vollzugsdienstes bei der Abwehr von Bedrohungen und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Abwehr einer Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung. Ferner steht die Bereitschaftspolizei auch zur Unterstützung der Polizeien anderer Länder nach Artikel 91 Absatz 1 des Grundgesetzes und dem Bund nach Artikel 91 Absatz 2 des Grundgesetzes zur Verfügung. Im Interesse der Ausbildung und der Einsatzbereitschaft werden die in der Grundausbildung stehenden Teile der Bereitschaftspolizeien nicht, die übrigen Teile in der Regel nicht für allgemeine polizeiliche Zwecke, insbesondere im Einzeldienst, verwendet. Die Bereitschaftspolizei ist ferner dazu bestimmt, den Nachwuchs für den Einzeldienst in der Polizei des Landes und der Gemeinden zu stellen. Sie hat daher die Grundschule für alle Sparten des polizeilichen Einzeldienstes zu werden. Die Vorschriften über die Auswahl der Bewerber sowie die Einrichtung, Ausbildung und Ausrüstung der Bereitschaftspolizeien und die allgemeinen Dienstvorschriften erlässt die Bundesregierung im Einvernehmen mit der Mehrheit der Landesregierungen. Der Bund beschafft die Bewaffnung und das Gerät, insbesondere die Nachrichtenmittel und die Kraftfahrzeuge. Die Länder sind für die Unterkünfte einschließlich des Unterkunftsgeräts, die Verbrauchsmittel und die Bekleidung zuständig. Der Bund trägt die Kosten der Bewaffnung und des Geräts, vor allem der Nachrichtenmittel und der Kraftfahrzeuge. Die Kosten für die Instandsetzung und den laufenden Betrieb tragen hingegen die Länder. Ferner tragen sie die Kosten für die Unterkünfte einschließlich des Unterkunftsgeräts, die Verbrauchsmittel und die Bekleidung. Auch der Personal- und Versorgungsaufwand wird von den Ländern getragen. Als Vorgänger der Bereitschaftspolizei können in Württemberg -Baden die bis dahin aufgestellten Alarmeinheiten der Landespolizei gelten. Nachdem zunächst staatliche neben kommunaler Polizei bestanden hatte, wurde durch das Polizeigesetz vom 24. November 1955 die Polizei in Baden-Württemberg verstaatlicht. Ausnahmen konnten Gemeinden mit mehr als 75 000 Einwohnern bilden. Weitere Verstaatlichungen erfolgten auf Grund des neu gefassten Polizeigesetzes vom 16. Januar 1968. Die Fachaufsicht über die Landespolizeibehörden führt die Abteilung III im Innenministerium. Ihre Bezeichnung wechselte mehrmals und zeigt die jeweiligen zeitbedingten Prioritäten auf: 1945: Geschäftsteil III (Polizeiwesen) 1946: Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1953: Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei), Verfassungsschutz 1958: Polizei und Verfassungsschutz 1962: Polizei und Verfassungsschutz, ziviler Bevölkerungsschutz 1965: Polizei und Verfassungsschutz 1968: Öffentliche Sicherheit 1978: Landespolizeipräsidium Die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" (IMK) tagt zweimal im Jahr. Ihre Geschäftsstelle ist die "Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder" (AgdI). Unterhalb der Ebene der IKM bestehen sechs Arbeitskreise, davon für den Polizeibereich der "Arbeitskreis II Innere Sicherheit" (AK II). Er setzt sich im wesentlichen aus den Leitern der Polizeiabteilungen der Innenministerien zusammen. Von großer Tragweite war das 1972 von der Innenministerkonferenz verabschiedete "Programm für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das eine Länder übergreifende Zusammenarbeit der Länderpolizeien ermöglichen sollte. Dazu erließ die Landesregierung den "Sicherheitsplan für Baden-Württemberg", der die personelle und sachliche Ausstattung der Polizei im Land festlegte.
Zum Bestand und zur Verzeichnung: Die in diesem Findbuch aufgeführten Unterlagen wurden von der Abteilung III des Innenministeriums in den Jahren 1990/91 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. Hintergrund dieser Ablieferung war die Umstellung der laufenden Registratur auf den neuen landeseinheitlichen Aktenplan zum 1. Januar 1991. Die Akten enthalten Schriftgut von 1946 bis in die achtziger Jahre und ergänzen damit die Bestände EA 2/301 und EA 2/302. Auch der nur bis 1945 reichende Bestand E 151/03 ist nach diesem System geordnet. Weitere Akten mit solchem Schriftgut werden noch im Innenministerium benötigt. Die Ordnung und Verzeichnung dieses Bestandes wurde ab 2000 als Projekt von Frau Dr. Elke Koch in die Wege geleitet und teilweise im Rahmen der Ausbildung von Anwärtern für den gehobenen Archivdienst sowie von Referendaren für den höheren Archivdienst unter ihrer Anleitung sowie der von Frau Sabine Schnell weitergeführt. Die Verzeichnung aller danach noch nicht erfassten Akten besorgte der Unterzeichner, der auch die Redaktion abschloss. Die Zusammenführung der sehr verschieden angelegten Teilmengen von kleineren und größeren Datensatzmengen, handschriftlichen, Midosa- und Access-Dateien wie für die gesamte EDV-technische Weiterverarbeitung übernahm Herr Dr. Moegle-Hofacker. Die im hier vorgelegten Ausdruck enthaltenen "Vorsignaturen" (abgekürzt Vors.) bedeuten: Vors. 1: Bezeichnet das Aktenzeichen im Aktenplan und - durch Schrägstrich getrennt - die Vorgangsnummern. Zu umfangreiche Bunde wurden geteilt Vors. 2: Bedeutet die fortlaufende Bandzählung im Abgabeverzeichnis des Innenministeriums. Gekennzeichnet sind ferner im Bemerkungsfeld Sperrfristen bei sach- und personenbezogenen Akten. Auch auf Vorakten wird verwiesen um so den Zusammenhang mit früheren Ablieferungen herzustellen. Auffallend ist das Fehlen vieler Vorgänge in den Akten. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten wurden im Mai 2004 im Innenministerium weitere Aktenbunde aufgefunden. Sie wurden kurzerhand ohne Abgabeliste an das Hauptstaatsarchiv abgeliefert und hier in den Bestand integriert. Bedingt durch die verschiedenen Bearbeiter ist mit einer unterschiedlichen Erschließungstiefe der Akten zu rechnen. Neben den bereits im Vorwort zu EA 2/301 angesprochenen Themenbereichen, die auch für EA 2/302 gelten, gibt der Bestand einen guten Einblick in die Bereiche Terroristenprozesse, Studenten, Unruhen, Veränderungen im politischen Bewusstsein und die Diskussion über die Rolle der Polizei in der Gesellschaft. Der Bestand EA 2/303 umfasst 140 lfd. m mit 2183 Büscheln. Nach nachträglicher Kassation von Doppelstücken und einigen bei näherer Betrachtung als nicht von historischem Wert angesehenen Aktenbunden. Stuttgart, im November 2004 Willfried Braunn
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 2/303
- Extent
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2183 Büschel
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Innenministerium >> Landespolizeipräsidium
- Date of creation of holding
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1946-1990, Vorakten ab 1915
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1946-1990, Vorakten ab 1915