Archivale

Forderung / Hypothekenschuld

Enthält: Ausgangspunkt für die Klage des Vikars am Stift Kerpen, Wilhelm Gladbach, ist ein Ende des vergangenen Jahres 1715 getätigter Erbtausch von 3 Morgen Ackerland, die zur Vikarie des St. Katharinenaltars gehören und den Beklagten für 21 Goldgulden zu einer Jahresrente von 4 Fass Roggen verpfändet sind. Schon der alte Vikar hatte dagegen protestiert. Als er den Kredit einfordern wollte, widersetzten sich die Schuldner. Sie behaupteten das Land als ihr Eigentum, weigerten sich aber, entsprechende Besitzdokumente beizubringen. Im Hintergrund des jetzigen Streits steht, dass der neue ("junge") Vikar Wilhelm Gladbach am Beginn seiner Amtstätigkeit den Bestand der Vikarie überblicken, ordnen und vermeintlich abhanden Gekommenes wieder einfügen wollte. Deshalb enthalten die Akten zahlreiche Informationen über Güter, Pächter und Grundpachteinkünfte der Stiftsvikarie, die hier nicht im Einzelnen aufgezählt werden können. Konkret geht es um 7 1/2 Morgen Land in mehreren Stücken, u. a. auf dem Niederfeld, das 1544 der damalige Vikar Melchior zugunsten des Katharinenaltars für 30 Goldgulden versetzt hatte. Der Streit konzentrierte sich darauf, ob diese Ländereien, auf die sowohl der Vikar als auch die Anrainer: Johann Hamechers Witwe, Werner Winandt und Godefried Dapper, Anspruch erheben, auch jetzt noch als Pfand zu betrachten, wie der Vikar behauptet, oder inzwischen wirkliches Eigentum der Beklagten sind. Der Vikar Gladbach legt, neben Abschriften von den Versetz-Urkunden als Beweisstücke für die Zinspflicht einen Auszug aus der Güterbeschreibung ("Specification") der Vikarsländereien im Registerbuch der Vikarie [o. D.], einen Auszug aus den Zinsregistern von 1640/1641 und einen Extrakt aus dem Kapitelsprotokoll [o. D.] vor. Er beruft sich außerdem auf den Grundsatz, dass Kirchengut nicht veräußert werden darf, also trotz Nutzungsrecht Eigentum der Vikarie sei. Die Gegenseite bestreitet zum einen die Richtigkeit der Grenzbeschreibungen. Zum andern leitet sie ihr Recht aus dem seit "mehr als 172" Jahre lang unwidersprochenen Besitz ab, d. h. sie beruft sich erneut auf ersessenes Recht. Der Ausgang des Streits ist nicht überliefert.

Reference number
GerKer, 601
Extent
Schriftstücke: 15

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Erbtausch
Forderung
Obligationen
Urkundenabschriften
Indexentry person
Dapper - Godefried 1716
Gladbach, Wilhelm, Vikars am Stift Kerpen
Gulich, Johann von, Vikar am Stift Kerpen 1526
Hamecher - Johann +
Winandt, Werner
Indexentry place
Kerpen - Stift St. Martin, Katharinenaltar

Date of creation
1717

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Last update
24.06.2025, 1:30 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1717

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