Archivale

Hypothekenschuld, Geldforderung; gerichtliche Zuständigkeit

Enthält: Ausgangspunkt ist eine Anleihe von 50 Rtlr, die Johann Carl Priell, der Gerichtsschreiber zu Hemmersbach, im Jahr davor (4.5.1730) bei Sebastian Schmitz, dem ehemaligen Vogt von Hemmersbach, aufgenommen hatte. Priell benötigte damals das Geld, um den mit Kanonikus Reckmann vereinbarten Kaufpreis für einen Garten in Mödrath (neben Johann Schnorrenberg und an den "Benden" gelegen) zu bezahlen. Schmitz klagt nun die Hypothekenschuld von 50 Rtlr plus Zinsen ein und bittet um Umschlag des verunterpfändeten Gartens, der ihm am 10.4.1731 zuerkannt wird. Der Beklagte verneint indes, den Garten jemals besessen zu haben. Er weist die Besitzrechtsklage (actio possessionis) zurück. Der Kläger mag bestenfalls wegen der Geldforderung gegen ihn "personaliter" (actio personalis) vorgehen. Dafür sei aber das Gericht zu Hemmersbach zuständig, zumal er auch seit einigen Jahren als Rentmeister im Dienst des Herrn von Hemmersbach, des Grafen von Hompesch, stehe. Schmitz hält entgegen, dass er ein Dokument kenne, das die Inbesitznahme zusammen mit Christine Vogt ausweise. Außerdem wisse er von einem Besitzrechtsstreit ("turbationis Klag") gegen Adolph Reinermann d. Ä. vor dem Amtmann zu Kerpen. Die Positionen - Hypothekenklage oder persönliche Schuldhaftung - nähern sich im Verlauf des Verfahrens nicht an. Der Kläger beantragt daher bereits im Sommer die Inrotulation (d. h. die Aktenzusammenführung zur Einschaltung eines unparteiischen Rechtsgelehrten - hier namentlich genannt: Hofrat Dr. Strams und als Bote Notar Heidt). Sebastian Schmitz richtet eine entsprechende Eingabe an den Reichsgrafen von Schaesberg, der dem Schultheiß zu Kerpen, Schreiber, befiehlt, die Sache ab jetzt ruhen zu lassen, und den Gerichtsschreibereiverwalter Wolter und den ältesten Schöffen als Kommission für die Weiterführung am Appellationsgericht einsetzt. Der Beklagte, der angeblich erst im September davon Kenntnis erhält, wehrt sich dagegen. Er erklärt den Schultheißen und Gerichtsschreibereiverwalter für befangen und benennt die ältesten Schöffen Adam Werres und Wilhelm Krafft als die Vertreter seiner Sache. Reichsgraf von Schaesberg nimmt die Akten zwar an (Appellationskommissar Fabritius soll sie sich vom Gericht schicken lassen und sie auch einem unparteiischen Referenten zukommen lassen). Das Urteil soll aber von der ersten Instanz publiziert werden. Ob Schmitz sein Geld erhielt, wissen wir nicht.

Archivaliensignatur
GerKer, 774
Umfang
Schriftstücke: 13

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Hypothekenschuld
Notare - Heidt
Rentmeister
Zuständigkeit, gerichtliche
Indexbegriff Person
Appellation
Fabritius, Appellationskommissar
Heidt, Notar
Hompesch, Graf von
Krafft, Wilhelm, Schöffe 1731
Priell, Johann Carl, Gerichtsschreiber zu Hemmersbach
Reinermann - Adolph d.Ä.
Schaesberg, Reichsgraf von
Schmitz - Sebastian, ehemaliger Vogt von Hemmersbach
Schnorrenberg, Johann, in Mödrath
Schreiber, Schultheiß zu Kerpen 1731
Strams, Dr. iur., Hofrat
Vogt, Christine
Werres, Adam, Schöffe 1731
Wolter, Gerichtsschreibereiverwalter
Indexbegriff Ort
Mödrath

Laufzeit
1731

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:55 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1731

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