Instruction vnd Ordnung, gemainer Landtschafft, des Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bayrn, [et]c. Wie ein jeder Landseß, Gaistlichs oder Weltlichs Stands, mit anlegen, beschreiben, vnnd einbringen, der bewilligten stewer anlag, sich im LXXII. Jar halten sol

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Weitere Titel
Instruktion und Ordnung
Instruction und Ordnung gemainer Landtschaft des Fürstentums Obern und Niedern Bayern ... Wie ein jeder Landseß Gaistlichs oder Weltlichs Stands mit anlegen, beschreiben unnd einbringen der bewilligten steuer anlag, sich im LXXII. Jahr halten soll
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,II,14
VD16
VD16 B 1072
Maße
2
Umfang
[11] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[München]
(wer)
[Berg]
(wann)
[1572]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10141486-3
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:47 MESZ

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Beteiligte

  • [Berg]

Entstanden

  • [1572]

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