Instruction vnd Ordnung, gemainer Landtschafft, des Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bayrn, [et]c. Wie ein jeder Landseß, Gaistlichs oder Weltlichs Stands, mit anlegen, beschreiben, vnnd einbringen, der bewilligten stewer anlag, sich im LXXII. Jar halten sol
- Weitere Titel
-
Instruktion und Ordnung
Instruction und Ordnung gemainer Landtschaft des Fürstentums Obern und Niedern Bayern ... Wie ein jeder Landseß Gaistlichs oder Weltlichs Stands mit anlegen, beschreiben unnd einbringen der bewilligten steuer anlag, sich im LXXII. Jahr halten soll
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,II,14
- VD16
-
VD16 B 1072
- Maße
-
2
- Umfang
-
[11] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[München]
- (wer)
-
[Berg]
- (wann)
-
[1572]
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10141486-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:47 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- [Berg]
Entstanden
- [1572]
Ähnliche Objekte (12)
