Instructio und Ordnung, gemainer landtschafft, des Fürstenthumbs Obern und Nidern Bayrn ... Wie ein jeder landseß, Geistlichs oder Weltl. Stands, mit anlegen, beschreiben, unnd einbringen, der bewilligten stewer anlag, sich im LXXII. Jar halten soll

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Standort
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 2 S 148#(Beibd.
Maße
2 ̊
Umfang
[11] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
S.l.
(wann)
[1572]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11202039-2
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:48 MESZ

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Entstanden

  • [1572]

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