Archivale
Jugendschutzlager Moringen/Solling.
Zur Unterscheidung der Zöglinge gilt es folgende Blockaufteilung:
1. B-Block (Beobachtungsblock)
alle Neuzugänge, nach einem halben Jahr Beurteilung durch den Blockführer, Entscheidung darüber, in welchen der 6 Blöcke der Zögling kommt.
2. U.-Block (Block der Untauglichen)
Verwahrung von Geistesschwachen und geistig Geschädigten, bei Erreichung des Entlassungsalters (23-25 Jahre) bzw. Untragbarkeit erfolgt Überweisung in eine Heil- oder Bewahrungsanstalt.
- Archivaliensignatur
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International Tracing Service, 0.4, 005/0224a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Ravensbrück 2
former reference number: 420, Folio 18-23
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Gesetze, Erlasse und Verordnungen alle Konzentrationslager betreffend >> Jahr 1944
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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(Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
- Vorprovenienz
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Abgebende Stelle: Bundesarchiv
- Laufzeit
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12.1944
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2023, 10:49 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- (Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
- Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Entstanden
- 12.1944