Archivale

Jugendschutzlager Moringen/Solling.

Zur Unterscheidung der Zöglinge gilt es folgende Blockaufteilung:
1. B-Block (Beobachtungsblock)
alle Neuzugänge, nach einem halben Jahr Beurteilung durch den Blockführer, Entscheidung darüber, in welchen der 6 Blöcke der Zögling kommt.
2. U.-Block (Block der Untauglichen)
Verwahrung von Geistesschwachen und geistig Geschädigten, bei Erreichung des Entlassungsalters (23-25 Jahre) bzw. Untragbarkeit erfolgt Überweisung in eine Heil- oder Bewahrungsanstalt.

Archivaliensignatur
International Tracing Service, 0.4, 005/0224a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Ravensbrück 2
former reference number: 420, Folio 18-23

Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Gesetze, Erlasse und Verordnungen alle Konzentrationslager betreffend >> Jahr 1944
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
(Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
Vorprovenienz
Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Laufzeit
12.1944

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Letzte Aktualisierung
09.05.2023, 10:49 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • (Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
  • Abgebende Stelle: Bundesarchiv

Entstanden

  • 12.1944

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