Bestand

Oberfinanzdirektion Stuttgart: Akten über Vermögenskontrolle, NS-Vermögen und Rückerstattung mit Vorprovenienzen. Nachträge zu den Einzelfallakten (Bestand)

Behördengeschichte: Die im Geschäftsbereich des Finanzministeriums vorgenommene Vermögenskontrolle stellt eine direkte Verbindung her zwischen den beiden großen Bereichen Entnazifizierung und Wiedergutmachung. Sie oblag gemäß Gesetz Nr. 52 der Militärregierung-Deutschland (MRG) zu Anfang direkt der amerikanischen Besatzungsmacht (Property Control Division bzw. Branch) und wurde vom zentralen Land Property Control Bureau in Stuttgart und ab November 1945 von 29 in Nordwürttemberg und Nordbaden auf Kreisebene errichteten Property Control Offices ausgeübt. Schon ab März 1946 wurde mit dem Aufbau einer deutschen Landesdienststelle für die zivile Vermögenskontrolle begonnen, der Land Civilian Agency Head (LCAH). Diese ging dann in der neugegründeten Abteilung VI des Finanzministeriums Württemberg-Baden - Verwaltung der Gesperrten Vermögen (VGV) - auf, die am 1. Juni 1946 die Durchführung der Vermögenskontrolle übernahm. Die 29 Offices wurden zu (Kreis-) Ämtern für Vermögenskontrolle (AfV) umgebildet. Eine Mittelinstanz bestand in Württemberg-Baden nicht. Die Oberaufsicht der amerikanischen Militärregierung blieb bestehen. Mit fortschreitender Erledigung ihrer Aufgaben wurden die in den Kreisen errichteten Ämter nach und nach zusammengelegt bzw. aufgelöst. So kamen im Jahr 1948 zunächst die Ämter Aalen zu Schwäbisch Gmünd (mit diesem an Göppingen) Backnang zu Schwäbisch Hall Bad Mergentheim zu Schwäbisch Hall Bruchsal zu Karlsruhe Buchen zu Schwäbisch Hall Heidenheim zu Ulm Künzelsau zu Schwäbisch Hall Leonberg zu Böblingen Mosbach zu Heidelberg Nürtingen zu Esslingen Öhringen zu Heilbronn Pforzheim zu Karlsruhe Schwäbisch Gmünd zu Göppingen Sinsheim zu Heidelberg Waiblingen zu Esslingen >/tabelle> Im Juni 1948 bestand nur noch die Hälfte der Ämter für Vermögenskontrolle. Weitere Zusammenlegungen folgten, so daß 1951 nur noch die Ämter Stuttgart, Heidelberg und Karlsruhe verblieben. Als letztes wurde im Mai 1953 das AfV Heidelberg zur Außenstelle der VGV mit der Zuständigkeit für Nordbaden umgebildet und zum 1. April 1954 endgültig aufgehoben. Im Rahmen der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurden auf Grund der Verordnungen der vorläufigen Regierung über den Aufbau der Finanzverwaltung vom 17. September 1952 und 27. April 1953 die Oberfinanzdirektionen (OFD) als Landesdienststellen für die Vermögenskontrolle eingesetzt. Im Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde die Hauptabteilung VI des Finanzministeriums in die OFD Stuttgart - Landesvermögens- und Bauabteilung, Verwaltung der Gesperrten Vermögen (Referat LBV 17) - eingegliedert. Sie blieb in diesem Geschäftsbereich auch weiterhin für den Regierungsbezirk Nordbaden zuständig. Weitergehende Ausführungen zur Vermögenskontrolle finden sich in den folgenden Veröffentlichungen von Dr. Rainer Brüning: a) Vermögenskontrolle nach 1945. Eine Aktenübernahme von der Oberfinanzdirektion Stuttgart. In: Robert Kretzschmar (Hrsg.), Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen, Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Heft 7, Stuttgart, 1997, S. 171-178 b) Vermögenskontrolle nach 1945. Quellen an der Nahtstelle zwischen Drittem Reich und früher Bundesrepublik. In: Vom Findbuch zum Internet, Erschließung von Archivgut vor neuen Herausforderungen, Referate des 68. Deutschen Archivtags 1997, Ulm, "Der Archivar" Beiband 3, Siegburg, 1998, S. 213-220

Bestandsgeschichte: Die Akten der Ämter für Vermögenskontrolle wurden bei deren Auflösung entweder an das nächste zuständige Amt für Vermögenskontrolle (s.o.) oder direkt an die Verwaltung Gesperrter Vermögen in Stuttgart abgeliefert. Ab Ende 1954 erfolgte eine Zusammenfassung der südbadischen Akten bei der OFD Freiburg, der nordwürttembergisch-nordbadischen und der südwürttembergisch-hohenzollerischen bei der OFD Stuttgart. Hiervon wurde das auf das Land Württemberg-Hohenzollern sich beziehende Schriftgut an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Soweit das Schriftgut den ehemaligen Landesteil Württemberg-Baden betraf, gelangte es in den Jahren 1990-1997 sukzessive an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Die Einzelfallakten waren nach den ursprünglich 29 Kreisämtern gegliedert und wurden in den von der OFD Stuttgart gebildeten Teilbeständen belassen, für die jeweils eigene Findbücher vorliegen: EL 402/01: Aalen EL 402/02: Backnang EL 402/03: Bad Mergentheim EL 402/04: Böblingen EL 402/05: Bruchsal EL 402/06: Buchen EL 402/07: Crailsheim EL 402/08: Esslingen EL 402/09: Göppingen EL 402/10: Heidelberg EL 402/11: Heidenheim EL 402/12: Heilbronn EL 402/13: Karlsruhe EL 402/14: Künzelsau EL 402/15: Leonberg EL 402/16: Ludwigsburg EL 402/17: Mannheim EL 402/18: Mosbach EL 402/19: Nürtingen EL 402/20: Öhringen EL 402/21: Pforzheim EL 402/22: Schwäbisch Gmünd EL 402/23: Schwäbisch Hall EL 402/24: Sinsheim EL 402/25: Stuttgart EL 402/26: Tauberbischofsheim EL 402/27: Ulm EL 402/28: Vaihingen EL 402/29: Waiblingen Bei einem Behördenbesuch im August 1996 bei der OFD Stuttgart wurden im dortigen Kellergeschoß weitere Akten zur Vermögenskontrolle festgestellt. Dieses Schriftgut im Umfang von 50 lfd. m wurde bis Juli 1997 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und in die entsprechenden Teilbestände eingegliedert. Soweit dies nicht mehr möglich war, da bereits fertige Findbücher vorlagen, wurden die nachgelieferten Akten zu dem Bestand EL 402/30 zusammengeführt.

Bearbeiterbericht: Für den Nachtragsbestand EL 402/30 gilt, was bereits in den Vorworten zu den einzelnen Kreisbeständen von Herrn Dr. Brüning aufgeführt wurde: Das von der Oberfinanzdirektion Stuttgart übernommene Schriftgut befand sich größtenteils in Schnellheftern und Leitzordnern. Es war nach Kreisen geordnet, die (Vor-) Provenienzen vermischt. Die Masse der Einzelfallakten gehorcht einem Aktenplan; dessen Aktenzeichen setzten sich zusammen aus einem Länderschlüssel (W = (Nord-) Baden), X = (Nord-) Württemberg) und einem Kennbuchstaben für die Art der Vermögenskontrolle, die in zwei Großgruppen unterteilt ist: 1. Vermögen der Vereinten Nationen und Neutraler: A = Alliiertes Vermögen (= Klassifikation 01), F = Erbeutetes oder verschlepptes Vermögen aus Gebieten außerhalb Deutschlands (= Klassifikation 02), G = Vermögen, das unter Druck oder Zwang übertragen wurde (= Klassifikation 03), K = Vermögen neutraler Staaten und ihrer Staatsangehörigen (= Klassifikation 04). 2. Deutsches Vermögen: B = Deutsches Staatsvermögen (= Klassifikation 05), C bzw. CO = Vermögen der NSDAP und ihrer Mitglieder (= Klassifikation 06), D = Sonstiges feindliches Vermögen (= Klassifikation 07), E = Vermögen von Personen, die auf der schwarzen Liste stehen (= Klassifikation 08), H = Vermögen von abwesenden deutschen Eigentümern (= Klassifikation 09), J = Sonstiges Vermögen (= Klassifikation 10). Hinzu tritt eine spezielle Zahlenkombination aus Kennziffer und laufender Fallnummer. Der innere Aufbau der Einzelfallakten gehorcht allgemein einem einheitlichen Muster: - Freigabe, - Allgemeiner Schriftwechsel, - Sonderausgaben, - Finanzberichte, - Außen-Prüfungsberichte, - Miet- und Pachtverträge, - Vermögensaufsicht, - Treuhänderakte, - Ermittlungsunterlagen. Dabei ist festzuhalten, daß alle Fälle der Vermögenskontrolle, also auch die der Rückerstattung, jeweils nach dem "Eigentümer" formiert sind. So wird z.B. unter dem Begriff "owner" bei einem C-Fall das NSDAP-Mitglied und bei einem G-Fall der jüdische Alteigentümer aufgeführt. Gerade bei den G-Fällen ist aber in den Akten oftmals eine Verwechslung von "owner" und "occupant" zu beobachten: Hier kann der Alteigentümer, der jetzige Besitzer oder gar der staatlich bestellte Treuhänder eingetragen sein. Soweit möglich, wurde bei der Verzeichnung jedoch der jüdische Alteigentümer ermittelt und an erster Stelle berücksichtigt. Alle Akten wurden unter der Endprovinienz Oberfinanzdirektion Stuttgart als Gesamtbestand EL 402 beieinander belassen. Kassationen fanden prinzipiell nicht statt. Jeder einzelne Kreis wurde in drei Stufen nach Ort, Vermögenskontrollart (Aktenzeichen/Klassifikation) und Namen gegliedert. Die Einzelfallverzeichnung enthält Name (Firma), Ort, Laufzeit, Umfang und Aktenzeichen, wobei bei G-Fällen zusätzlich zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" differenziert wird. Soweit es sich bei dem vorliegenden Schriftgut um die Gegenüberlieferung zu bereits in den Einzelbeständen erfaßten Akten handelte, wurden deren Bestellnummern im Anschluß an die Titelaufnahme angegeben, um die unmittelbare Verknüpfung herzustellen; alle Neuaufnahmen wurden entsprechend der oben erläuterten Systematik eingefügt. Der vorliegende Bestand wurde durch Frau Christa Opiolka, Herrn Siegfried Schirm und Frau Regina Schneider verzeichnet. Die Reinschrift des Findbuches besorgte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand EL 402/30 besteht jetzt aus 837 Archivalieneinheiten mit 10,7 lfd. m Umfang. Weitere Informationen zur Vermögenskontrolle enthält der Bestand EL 402/0 Oberfinanzdirektion Stuttgart, Generalia. Ludwigsburg, im April 2000 Regina Schneider

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 402/30
Extent
837 Büschel (11,2 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium

Date of creation of holding
(1935) 1945-1959

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Rights
Last update
18.04.2024, 10:40 AM CEST

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • (1935) 1945-1959

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