Bestand

Steuerkollegium/Landesfinanzamt: Vermessungswesen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Durch das 5. Organisationsedikt vom 18.11.1817 wurde anstelle der Sektion der direkten und indirekten Steuern und der Salzadministration das Steuerkollegium geschaffen, dem die Leitung des Einzugs der direkten und indirekten Steuern übertragen war. Es blieb bis zur Verreichlichung im Jahr 1919 die Zentralbehörde für die Verwaltung der Steuern, und vom Zeitraum 1828-1850 abgesehen, auch der Zölle. 1890 wurde das bisherige Steuerkollegium Abt. I, die bisherige Katasterkommission zum Steuerkollegium Abt. II umgewandelt; für gewisse Verwaltungsgegenstände und gemeinsam betreffende Personalangelegenheiten wurde das Steuerkollegium (Gesamtkollegium) geschaffen, das 1904 anstelle der Domänendirektion die Dienstaufsicht über die Kameralämter übernahm. Mit dem 1.10.1919 ging das Steuerkollegium insgesamt im Landesfinanzamt auf.
Zur Herstellung eines neuen Grundsteuerkatasters wurde von 1818 bis 1840, mit Ergänzungsvermessung bis 1850, eine das ganze Königreich Württemberg umfassende Landesvermessung durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde durch Verfügung vom 25.5.1818 dem Steuerkollegium eine besondere Behörde an die Seite gesetzt und 1822 mit ihm vereinigt, die Katasterkommission. Am 1.10.1919 ging mit der Steuerverwaltung auch die Fortführung der württembergischen Landesvermessung auf das Reich über. Das Katasterbüro mit der Lithograhischen Anstalt und die Bezirksgeometer wurden dem Rechtsnachfolger des Steuerkollegiums, dem Landesfinanzamt, unterstellt. Der vorliegende Bestand wurde dem Staatsarchiv Ludwigsburg in den Jahren 1982 und 1993 vom Landesvermessungsamt übergeben.



Vorbemerkung: Zur Herstellung eines neuen Grundsteuerkatasters wurde von 1818 bis 1840, mit Ergänzungsvermessung bis 1850, eine das ganze Königreich Württemberg umfassende Landesvermessung durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde durch Verfügung vom 25.5.1818 dem Steuerkollegium eine besondere Behörde an die Seite gesetzt und 1822 mit ihm vereinigt, die Katasterkommission. Das Ergebnis der Vermessung wurde zuletzt in die 15 572 gleichgroßen Flurkarten (Katasterkarten) im Maßstab 1:2500 eingetragen. Sie bilden die gesicherten Grundlagen für Steuer- und Grundbücher. Außerdem wurde das Ergebnis der Vermessung einer Gemeindemarkung in ein sog. Primärkataster (erstes Grundsteuerbuch) eingetragen, von dem jede Gemeinde eine Abschrift erhielt. Die Flurkarten und Kartenwerke des Statistisch - Topographischen Büros wurden in einer dazu gegründeten Lithographischen Anstalt vervielfältigt, die dem Steuerkollegium unterstellt wurde. Die Flurkarten und Primärkataster wurden seit dem Abschluss der Landesvermessung ständig fortgeführt und ergänzt. Dafür wurden im Jahre 1840 Oberamtsgeometer aufgestellt, die vom jeweiligen Oberamt verpflichtet wurden. Sie standen unter Aufsicht des Steuerkollegiums, dem zur technischen Unterstützung das Katasterbüro unterstellt wurde. Am 1. 10. 1919 ging mit der Steuerverwaltung auch die Fortführung der württembergischen Landesvermessung auf das Reich über. Das Katasterbüro mit der Lithographischen Anstalt und die Bezirksgeometer wurden dem Rechtsnachfolger des Steuerkollegiums, dem Landesfinanzamt, unterstellt (s.a. Alfred Dehlinger: Württembergs Staatswesen, S. 259). Der vorliegende Bestand wurde dem Staatsarchiv Ludwigsburg in den Jahren 1982 und 1993 vom Landesvermessungsamt übergeben. Die letzte Ablieferung erfolgte im Jahre 1994 vom Innenministerium über das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart. Ludwigsburg, Juni 2004 Dorothea Bader

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 251 IV
Umfang
223 Büschel (13,0 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Obere Finanzbehörden

Bestandslaufzeit
1818-1919 (Nachakten bis 1941)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1818-1919 (Nachakten bis 1941)

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