Bestand
Steuerkollegium: Generalia und Spezialia (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Durch das 5. Organisationsedikt vom 18.11.1817 wurde anstelle der Sektion der direkten und indirekten Steuern und der Salzadministration das Steuerkollegium geschaffen, dem die Leitung des Einzugs der direkten und indirekten Steuern übertragen war. Es blieb bis zur Verreichlichung im Jahr 1919 die Zentralbehörde für die Verwaltung der Steuern, und vom Zeitraum 1828-1850 abgesehen, auch der Zölle. 1890 wurde das bisherige Steuerkollegium Abt. I, die bisherige Katasterkommission zum Steuerkollegium Abt. II umgewandelt; für gewisse Verwaltungsgegenstände und gemeinsam betreffende Personalangelegenheiten wurde das Steuerkollegium (Gesamtkollegium) geschaffen, das 1904 anstelle der Domänendirektion die Dienstaufsicht über die Kameralämter übernahm. Mit dem 1.10.1919 ging das Steuerkollegium insgesamt im Landesfinanzamt auf.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Akten über Steuern, Abgaben, Zollangelegenheiten, Personalakten und Büroprotokolle. Er gelangte 1934 vom Landesfinanzamt in das Staatsfilialarchiv.
Einleitung: Durch das 5. Organisationsedikt vom 18.11.1817 wurde anstelle der Sektion der direkten und indirekten Steuern und der Salzadministration das Steuerkollegium geschaffen, dem die Verwaltung und der Einzug der direkten und indirekten Steuern übertragen war. Zu den direkten Steuern gehörten die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer sowie die Steuern von Kapital- Renten-, Dienst- und Berufseinkommen. Zu den indirekten Steuern gehörten die Wirtschaftsabgaben und die Getränkesteuer. Hinsichtlich der Umlage und des Einzugs der Grund-, Gefäll-, Gebäude- und Gewerbesteuer waren dem Steuerkollegium die Oberämter, hinsichtlich der Aufnahme des steuerpflichtigen Kapital- und Berufseinkommens die Kameralämter untergeordnet. Für die indirekten Steuern mit Ausnahme der Zölle waren die Kameralämter und die Umgelds-Kommissariate die unmittelbaren Verwaltungsbehörden. Ihnen war eine militärisch gegliederte Steuerwache beigeordnet. Durch die Kameralämter und die Umgelds-Kommissariate wurden das Umgeld, die Malzsteuer, die Branntwein-Kleinverkaufsabgabe sowie die Übergangssteuern kontrolliert. In Bezug auf das Zollwesen hatte das Steuerkollegium die zollgesetzliche Behandlung bei Ein- und Ausfuhr der Waren zu überwachen sowie den Einzug und die Verrechnung der Zölle zu beaufsichtigen. Die Bestrafung von Vergehen gegen die Gesetze über die direkten und indirekten Steuern stand dem Steuerkollegium, unter diesem in erster Instanz den Oberämtern zu. Aufgrund des Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuergesetzes vom 28. April 1873 wurden für jede dieser drei Steuerquellen neue Kataster angelegt. Die Herstellung dieser neuen Kataster leitete eine Katasterkommission. Nach der Fertigstellung gingen die Geschäfte der Kommission auf das Steuerkollegium über, das für die Fortführung der Kataster zu sorgen hatte. Der vorliegende Bestand wurde dem Staatsarchiv Ludwigsburg in den Jahren 1932-1934 vom Landesfinanzamt übergeben. Der Bestand enthält Unterlagen aus dem Zeitraum von 1817 bis 1925 und umfasst 12,2 lfd. m in 278 Verzeichnungseinheiten. Ludwigsburg, Oktober 2004 Dorothea Bader
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 251 I
- Extent
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278 Büschel (12,2 lfd. m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Obere Finanzbehörden
- Date of creation of holding
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1817-1919 (Na bis 1925)
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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18.04.2024, 10:40 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1817-1919 (Na bis 1925)