Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Verteilung einer Erbschaft

Kläger: (2) Major von Heyn zu Ulrichsholm auf Fühnen in Dänemark, seit 04.11.1750 seine Tochter Catharina Wilhelmina von Heyn, Hofdame der Königinwitwe von Dänemark

Beklagter: andere Erben der Agneta Dorothea Maria von Heyn

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Johann Christoph Gabriel Hasse (A), Johann Franz von Palthen (P)

Fallbeschreibung: Kl. meldet am 15.06.1750 seine Ansprüche an der Erbschaft der Agneta Dorothea Maria von Heyn auf Poel an und bittet um Akteneinsicht für seinen Anwalt. Das Tribunal stimmt dem am 16.06. zu. Am 24.06. bittet Dr. Hertzberg als Anwalt des Kl.s um Einsicht in das Testament der Verstorbenen. Das Tribunal lehnt dies am 25.06. ab. Am 27.06. legt Kl. Vollmacht für Dr. Hertzberg vor und bekräftigt als Cousin (Sohn des Bruders des Vaters der Verstorbenen, Generalmajor Albrecht Christoph von Heinen), seine Ansprüche an das Erbe. Am 04.11. verzichtet Kl. zugunsten seiner Tochter auf seine Ansprüche, die er "ab intestato" beanspruchen könnte und verweist auf einen Vergleich, den sein Vater mit dem Vater der Verstorbenen wegen einer Schuldforderung geschlossen hat und aus dem er Ansprüche auf das Erbe ableitet. Das Tribunal nimmt dies am 06.11. ad acta und gibt es den anderen Erben zur Kenntnis. Am 03.12. reklamiert Kl. das Erbe für seine Tochter als "älteste unverheiratete Tochter" eines Bruders der Friderica Maria von Heyn, wie dies von Erblasserin festgelegt worden war. Das Tribunal weist die Bitte am 08.12.1750 ab und fordert Bekl. auf, sich binnen 3 Wochen dazu zu erklären. Am 11.12. erklären Bekl., daß ihr Prokurator sein Amt niederlegen wolle und bitten Dr. Hasse auch die Prokuratur übertragen zu dürfen. Das Tribunal weist dies am 15.12. zurück und weist Kl. an, Dr. C.C. Gröning zu beauftragen. Am 11.12. bezweifeln Bekl. die Gültigkeit des Testaments und bitten um Eröffnung der Zeugenaussagen zum Beweis. Das Tribunal setzt die Eröffnung am 15.12. auf den 21.12.1750 an. Am 13.01.1751 fordert Kl., daß ohne Hinzuziehung seines Anwalts künftig keine Erbschaftsangelegenheiten behandelt werden. Das Tribunal gesteht dies am 15.01. zu und fordert Bekl. auf, in Auswertung der Zeugenaussagen Stellung zu nehmen. Am 06. und 26.02. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 10.02. und 01.03. erhalten. Am 20.03. fechten Bekl. die Gültigkeit des Testaments und damit die Ansprüche des Kl.s nachdrücklich an und bitten, das Erbe unter alle Verwandte aufzuteilen. Das Tribunal fordert Kl. am 23.03. zur Antwort auf, am 07.05. bitten Bekl. um Erneuerung des Mandates, da Kl. sich bisher noch nicht gemeldet hat und erhalten am 10.05. ein entsprechendes Mandat. Am 07.06. bittet Kl. um Fristverlängerung und erhält sie am 08.06., am 30.06. begründet Kl. ausführlich seine Ansprüche, schiebt die Zerstörung des Testaments auf die Krankheit der Erblasserin und bittet um Auszahlung des Erbes an seine Tochter. Das Tribunal fordert Bekl. am 10.07. zur Erwiderung auf, am 23.09. bittet Kl. um erneutes Mandat an Bekl., da diese sich noch nicht gemeldet haben und erwirkt dies am 30.09. Am 24.09. bittet Kl. um Auktion der verderblichen Teile des Erbes, am 26.09. beauftragt das Tribunal Registrator Stemwede damit. Am 04.10. erklärt Dr. Hasse, daß die meisten der Bekl. mit der Auktion einverstanden wären, erbittet aber Fristverlängerung für noch ausstehende Meinungsäußerungen, die er am 05.10. erhält. Am 15.10. erstattet Registrator Stemwede Bericht über die Verwaltung des Erbes und dessen Taxation, der vom Tribunal am 22.10. ad acta genommen wird. Am 24.10. bestreiten Bekl. erneut die Gültigkeit des Testaments und fordern das Erbe für sich. Das Tribunal fordert am 26.10. Stellungnahme des Kl.s, am selben Tag bitten Bekl., die Auktion des Erbes solange auszusetzen, bis Aufteilung des Erbes rechtskräftig geklärt ist. Das Tribunal teilt Kl. dies am 29.10. mit und fordert Bekl. auf, jemanden zu benennen, bei dem man das Geld aus der Erbschaft sicher anlegen könne. Am 25.11. bitten Bekl. um erneutes Mandat an Kl. und erhalten es am 26.11.1751, am 07.01.1752 besteht Kl. auf seinen Ansprüchen. Das Tribunal nimmt den Schriftsatz am 08.01. zu den Akten und beendet die Beweisaufnahme. Am 24.01. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.04.1752 erklärt das Tribunal die Klage für "gäntzlich ungegründet" und spricht Bekl. das Erbe zu. Am 24.04. bitten Bekl. um Auktion der Möbel, am 25.04. weist das Tribunal Stemwede entsprechend an. Am 25.04. stimmt Kl. dem zu, am 29.05. kündigt Kl. restitutio in integrum an, erbittet aber Fristverlängerung, die er am 31.05. erhält. Am 18.07. erklären Bekl., Kl. habe sein Rechtsmittel zurückgezogen und bitten um Aufteilung des Erbes, das Tribunal weist Registrator Stemwede am 14.10. entsprechend an. Am 08.12. bitten Bekl. um Anweisung an Protonotar Stemwede, einen Termin zu benennen, das Tribunal weist Stemwede am selben Tag an, das Erbe am 22.12.1752 auszuzahlen. Am 12.12.1752 bitten Bekl. das Erbe an Hauptmann Gamm und Dr. Hasse als ihre Bevollmächtigten auszuzahlen und bringen die Vollmachten bei. Das Tribunal nimmt dies am selben Tag ad acta.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1750-1751

Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 17.06.1750, bestätigt von Bürgermeister, Stadtschreiber und Notar von Odense 17.06.1750; Vergleich zwischen den Witwen M. und D.S. von Heyn sowie A.D.M. v. Heyn über den Besitz am Gut Redenthin vom 19.01.1719; Quittung der M. v. Heyn zu Rostock über den Empfang von 600 Rtlr vom 04.10.1725; Stammbaum derer von Heynen; Kommissionsprotokoll vom 29.06.1750 mit Protokoll der Vernehmung der Zeugen Helena Elisabeth Juliana von Graevenitz. geb. v. Lützow, Carl Wolter von Graevenitz, Johann Engelbert Schliemann, David Kuus, Christian Gluder, Greth Liesche Gillmeister, Ann Dorthie Ehmke und Ann Lische Voss; von Dr. Gröning ausgestellte Empfangsquittung für ein Tribunalsmandat vom 21.07.1751; Taxationsprotokoll des Erbes des Frln. v. Heyn vom 04.-13.06.1750; Verzeichnis über Einnahmen und Ausgaben aus dem Erbe; Reichs Post=Reuter vom 15.05.1750; Hamburger Restations=Courier vom 19.05.1750; von G.A. Alard, Pastor zu Wittenburg am 13.11.1749 angefertigter Auszug aus dem Kirchenbuch über die Taufe der Erblasserin vom 01.11.1692, bestätigt vom Wittenburger Notar Johann Friedrich Holstein vom 13.11.1749; von Dr. Hertzberg ausgestellte Empfangsquittung für ein Tribunalsmandat vom 29.10.1751; Vollmachten der Bekl. für Hauptmann von Gamm und Dr. Hasse vom 17. und 18.06., 22.07., 29.10.1752

Archivaliensignatur
(1) 1410
Alt-/Vorsignatur
Wismar H 139 (W H 4 n. 139)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1719-1750) 15.06.1750-17.01.1753

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1719-1750) 15.06.1750-17.01.1753

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