Bestand
Getreidewirtschaftsverband Württemberg: Wirtschaftliche Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen Württemberg-Hohenzollern (Bestand)
Vorbemerkung: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 27. Juni 1934 entstanden durch Verordnung vom 14. Juli desselben Jahres als Zusammenschlüsse der Getreidewirtschaft die Getreidewirtschaftsverbände (Reg. Bl. 1934 I S. 620). Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf die Bezirke der jeweiligen Landesbauernschaften. Den Getreidewirtschaftsverbänden angeschlossen war die Wirtschaftliche Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen, die aufgrund des Gesetzes über den Zusammenschluß von Mühlen vom 15. September 1933 durch Verordnung vom 10. Juli 1935 ihren Namen erhielt (Reg. Bl. 1935 I S. 915). Die Vereinigung hatte ihren Sitz in Berlin und gliederte sich in Bezirks- und Kreisgruppen. Die in Bestand K 640 erfaßten Akten dokumentieren die Tätigkeit der Bezirksgruppe II der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen - Württemberg-Hohenzollern - und, in kleinerem Umfang, die des Getreidewirtschaftsverbandes Württemberg. Soweit es sich um die Kontingentierung, d.h. die zulässige Lagerung vermahlenen Getreides einer Mühle handelte, waren die Vereinigungen der Roggen- und Weizenmühlen nicht an die Weisungen der Getreidewirtschaftsverbände oder deren Hauptvereinigung gebunden (Reg. Bl. 1934 I S. 630, @ 7). Neben der Regelung der Kontingentsmenge erteilten sie auch die Erlaubnis zum Betrieb oder zur Erweiterung einer Mühle oder verfügten deren Stillegung (Reg. Bl. 1935 I S. 916, @ 8). Für den Streitfall waren Schiedsgerichte bei den Getreidewirtschaftsverbänden und deren Hauptvereinigung eingerichtet. Der ordentliche Rechtsweg war ausgeschlossen, die Entscheidungen der Schiedsgerichte waren endgültig (Reg. Bl. 1934 I S. 630, @ 9; vgl. Bü. 2). Die Akten zeigen außerdem, daß die Vereinigung das sogenannte "Kundenwagenfahren" kontrollierte und festlegte, welche Ortschaften von den einzelnen Mühlen in Eigeninitiative befahren werden durften. Offensichtlich sollte dies, wie auch die Kontingentierung und Stillegung der Mühlen, die meist gegen den Protest der Mühlenbesitzer erfolgte, als Regulativ im Konkurrenzkampf der Mühlen wirken. Die im vorliegenden Findbuch erfaßten Akten, die im Schloß zu Weißenstein ausgelagert waren, wurden im Mai 1957 vom Bürgermeisteramt in Weißenstein an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Im Rahmen der praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst wurden sie von der Inspektoranwärterin Bettina Heiß unter Anleitung von Nicole Bickhoff-Böttcher verzeichnet und verpackt. Die Reinschrift besorgte Hildegard Aufderklamm. Der Bestand K 640 umfaßt 10 Archivalieneinheiten = 0,4 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im März 1990 Bettina Heiß Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 640
- Umfang
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10 Büschel (0,4 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Reichs-/Bundesbehörden und Reichs-/Bundesorganisationen >> Geschäftsbereich Reichs-/Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bestandslaufzeit
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1933-1942
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1933-1942