Amtsbücher
Erneuerung über die Rechte und Gefälle der Fürstlichen Kellerei Herrenberg (Herrenberg, Gültstein, Mönchberg)
Reskriptabschriften:
1640: Herzog Eberhard III. regelt die Renovationskosten, Bl. 3;
1701: Herzog Eberhard Ludwig regelt die Entschädigung der Urkundspersonen für ihre Unkosten, Bl. 4;
1642: Herzog Eberhard III. verfügt, dass die Zersplitterung der Güter rückgängig gemacht und für die Zukunft verhindert werden soll, Bl. 5 - fehlt;
1550: Herzog Ulrich bestätigt die Einrichtung eines Pfahlmarktes, Bl. 15;
1551: Herzog Christoph bestätigt die Einrichtung eines Kornmarktes, Bl. 17v;
1594: Herzog Friedrich verfügt die Erhöhung der Gebühr für die Erlangung des Bürgerrechts, Bl. 21;
1657: Herzog Eberhard III. bestätigt die Erhöhung des Bürgergelds durch Herzog Friedrich aus dem Jahr 1594, Bl. 22b;
1682: Herzog Eberhard Ludwig regelt den Umgang mit Rechtsübertretungen, die bisher in den Lagerbüchern nicht erfasst waren, Bl. 30v;
1767: Herzog Karl Eugen verfügt die Umwandlung des Natural-Heuzehnten in eine jährliche Zahlung, Bl. 68v;
1578: Herzog Ludwig stellt klar, dass dem Stift Herrenberg kein Anteil am Zehnten mehr zusteht, und verfügt, dass die Kellerei künftig die Hälfte des Fruchtzehnten von dem Land einnehmen soll, dass von Wiesen in Äcker umgewandelt worden ist oder noch umgewandelt werden wird, und wovon der Stift bis dato den Fruchtzehnten allein eingezogen hat, Bl. 92v;
1762: Herzog Karl Eugen legt fest, dass für die Errichtung eines Brunnens eine jährliche Abgabe zu zahlen ist, Bl. 98v;
1762: Herzog Karl Eugen tritt ein Drittel der unterhalb der Oberamts-Behausung befindlichen, leeren herrschaftlichen Hofstatt, wo vor Jahren ein Garten angelegt wurde, zur Anlage eines Stadtbrunnens ab, Bl. 101v;
1767: Herzog Karl Eugen überlässt dem Rechnungs-Probator Gottlieb Landenberger einen Hof, welcher als Lehen der Kellerei Herrenberg zugehört, Bl. 111v;
1657: Herzog Eberhard III. regelt das Wegegeld, Bl. 117v;
1698: Herzog Eberhard Ludwig bewilligt die Abhaltung eines dritten Jahrmarktes, Bl. 120;
1686: Herzog Friedrich Karl bewilligt die Abhaltung eines Ross- und Viehmarktes, Bl. 122;
1579: Herzog Ludwig gibt bekannt, dass er entgegen vorgebrachten Bitten am bisherigen Modus der Erhebung des Umgelds festhält, Bl. 126v;
1698: Herzog Eberhard Ludwig regelt die Eintragung des Umgelds von Wein und Bier in das Lagerbuch, Bl. 129v;
1702: Herzog Eberhard Ludwig regelt die Erhebung des Badstubenzinses, Bl. 140;
1700: Herzog Eberhard Ludwig lehnt es ab, zusätzliches Holz für die Errichtung einer Bannmühle an der Ammer zu bewilligen, Bl. 168;
1641: Herzog Eberhard III. nimmt Stellung zu den Auswirkungen der Umwandlung von Weingärten in Äcker und Baumgärten, Bl. 239;
1721: Herzog Eberhard Ludwig verfügt die Berechnung einer Weingült nach "dem neu erfundenen Maß", Bl. 320v;
1777: Untersuchung des Platzes "gemeine Statl" und Beschreibung seiner Lage, Bl. 368v;
1657: Herzog Eberhard III. regelt die Geflügelabgabe Neugereuts an das Schloss, 374v;
1683: Herzog Ludwig regelt die Erhebung des Weinzehnts von Novalia in Gültstein und Mönchberg, Bl. 424;
1654: Herzog Eberhard III. regelt die Abgabe des jährlichen Schirmweines in Gültstein, Bl. 440v;
1656: Herzog Eberhard III. entscheidet über die Bestrafung eines Müllers, der ohne vorherige Genehmigung seine gültpflichtige Mühle unter seinen vier Söhnen aufgeteilt hat, und darüber, ob die Aufteilung Bestand haben darf, Bl. 456;
1749: Herzog Karl Eugen befiehlt die Bebauung eines Hofstellplatzes mit einem neuen Fruchtkasten durch die Pflege Gültstein, Bl. 556v;
1703: Herzog Eberhard Ludwig bewilligt die Übertragung einer Gült, Bl. 702;
1767: Herzog Karl Eugen genehmigt die Anlage eines Würz- oder Küchengartens durch den Amtmann Johann Karl Wanner zu Gültstein auf einem Allmendplätzlein, welches ihm die Gemeinde bewilligt hat, Bl. 736. URKUNDENABSCHRIFTEN in Band 34:
U 16: 1490 Mai 21; Band Nr. 34 - Blatt 9v
U 60: 1584 August 31; Band Nr. 7, 10, 14, 26, 34, 41,42 - Blatt 10, 9, 22v, 11v, 11v, 11, 11
U 39: 1553 Dezember 13; Band Nr. 34 - Blatt 133v
U 58: 1584 Februar 12; Band Nr. 14, 26, 34, 41, 42 - Blatt 197v, 163, 163, 163, 163
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 101/25 Bd. 34
- Alt-/Vorsignatur
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H 6 Nr. 13
H 101_Bd. 721
- Umfang
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789 Bl.
- Maße
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Folio (Höhe x Breite)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Bl. 1-7 aus dem Einband gelöst, Bl. 5-6 fehlen
Sprache: Deutsch
Genetische Stufe: Reinschrift
Exemplar für: Kellerei
Schreiber/Renovator/Rechner: Carl Friedrich Jäger, Vogt und Keller von Herrenberg
Einband: Geprägter, am Rücken und an den Kanten beschädigter Ledereinband über Holzdeckeln, zwei Metallschließen, beide abgerissen
- Kontext
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Weltliche Lagerbücher: OA Herrenberg >> OA Herrenberg, Bände
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 101/25 Weltliche Lagerbücher: OA Herrenberg
- Indexbegriff Ort
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Gültstein : Herrenberg BB
Herrenberg BB
Mönchberg : Herrenberg BB
- Laufzeit
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Anlage 1701-1702, Publikation 1702-1703, Nachträge bis 1777, zahlreiche Randnotizen über Ablösungen aus dem Zeitraum 1839-1840
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Amtsbücher
Entstanden
- Anlage 1701-1702, Publikation 1702-1703, Nachträge bis 1777, zahlreiche Randnotizen über Ablösungen aus dem Zeitraum 1839-1840