Zivilprozessakte

Abraham Rückert, Wetzlar gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar

Enthält: in Quad. 4: diverse vorinstanzliche Urteile, Schätzgutachten (ab 1766),

Enthält: Quad. 6: Rechnung (1775)

Archivaliensignatur
1, 3383
Bemerkungen
vgl. Nr. 3463
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Vollstreckung des vorinstanzlichen, rechtskräftigen Urteils der Bekl. vom 26. April 1766, in dem die Strumpfweberzunft Wetzlar dazu verurteilt worden war, an den Kl., der zur Abwendung der Vollstreckung in seine Güter wegen einer Darlehensforderung des Prokurators am RKG Dr. Schick an die Strumpfweberzunft eine Summe von 357 Gulden bezahlt hatte, die gezahlte Summe, abzüglich des vom Kl. zu der Schuldforderung beizutragenden Teils, zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen zu zahlen, Anspruch auf Vollstreckung in Grundstücke der Mitglieder der Strumpfweberzunft zur Befriedigung der Forderung des Kl., Anspruch auf Gewährung schleuniger Justiz in der Sache um weitere Schuldforderungen des Kl. gegen die Strumpfweberzunft, die diese nicht anerkennen, Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden

pre: Magistrat Wetzlar (1766)

pre: RKG (1774)

Kontext
Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
(1766-) 1774-1776 (-1808)

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:09 MESZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • (1766-) 1774-1776 (-1808)

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