Akten | Bestand

Bayerische Landesärztekammer (Bestand)

Vorwort: Zusammen mit 63 ärztlichen Kreisverbänden und acht ärztlichen Bezirksverbänden bildet die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) die gesetzliche Berufsvertretung der bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Rechtsgrundlage der ärztlichen Berufsvertretung ist das Heilberufe-Kammergesetz.
Die Bayerische Landesärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts [Heilberufe-Kammergesetz Art. 10] mit den Organen Vollversammlung und Vorstand.
180 Delegierte der ärztlichen Kreisverbände und der medizinischen Fakultäten der Landes-universitäten treten mindestens einmal im Jahr als Vollversammlung zum Bayerischen Ärztetag zusammen. Der Bayerische Ärztetag wählt den Präsidenten sowie den ersten und zweiten Vizepräsidenten, die zusammen mit den ersten Vorsitzenden der ärztlichen Bezirksverbände und sechs vom Ärztetag gewählten Delegierten den Vorstand formieren. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 5 Jahre.
Die Bayerische Landesärztekammer führt zusammen mit den Regierungen die Aufsicht über die Kreis- und Bezirksverbände und steht ihrerseits unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit.

Die im Heilberufe-Kammergesetz schriftlich niedergelegten Aufgaben der Ärztekammer sind: Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze, Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten, Förderung der ärztlichen Fortbildung, Schaffung sozialer Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige, Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege. Die Berufsvertretung hat das Recht, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten. Darüber hinaus hat sie die Pflicht, diesen Behörden auf Aufforderung Gutachten zu erstellen. Die Behörden wiederum sollen die Berufsvertretung vor der Regelung einschlägiger Fragen anhören und Auskunft erteilen.

Bereits im Jahr 2006 wurde zwischen dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv und der Bayerischen Landesärztekammer eine Auswahlarchivierung der bei der Kammer verwahrten Ärzteakten vereinbart. Archivreif wird diese Aktengruppe mit dem Tod des betroffenen Arztes. Pro Jahr sterben etwa 500 Ärzte, d.h. bei einer Quote von maximal 10% sollten etwa 50 Ärzteakten jährlich übernommen werden. Als Auswahlkriterien für die Stichprobe wurden folgende Merkmale definiert: ausgewählt werden die Akten der Ärzte, die Vorstandsmitglieder waren, die der jeweiligen Vollversammlung angehörten, denen aufgrund politischer, sozialer, kultureller oder wissenschaftlicher Tätigkeit oder aufgrund eines besonderen beruflichen Werde-gangs oder ungewöhnlichen Lebensweges Bedeutung zukommt bzw. deren Akten besonders umfangreich sind. Eine erste Abgabe sowie der Abschluss einer Archivierungsvereinbarung erfolgte 2010. Die Archivierungsvereinbarung bildet auch die rechtliche Basis für die Abgabe weiteren Schriftgutes der Kammer, bisher wurden jedoch nur Ärzteakten abgegeben.

Seit 2009 werden neue Ärzteakten in der Bayerischen Landesärztekammer nur noch digital angelegt, die Digitalisierung der Altakten erfolgt sukzessive, allerdings werden nur die Akten aktiver Ärzte digitalisiert. Im Februar 2011 hatte die Bayerische Landesärztekammer 72902 Mitglieder, für 8000 davon gibt es bereits digitale Ärzteakten. Die ins Hauptsstaatsarchiv abgegebenen Ärzteakten beginnen mit dem Sterbejahr 1973 und enden im Jahr 2007, der "älteste" verstorbene Arzt wurde im Jahr 1877 geboren.

Im Einverständnis mit der Ländesärztekammer erfolgt im Hauptstaatarchiv keine Archivierung der Bayerischen Ärztezeitung bzw. des Deutschen Ärzteblattes. Beide Zeitschriften sind vollständig in der Bayerischen Staatsbibliothek in Papierform vorhanden sowie über die Homepage der Ärztekammer und der Bayerischen Staatsbibliothek (digitale Zeitschriftenbe-stände) digital verfügbar.

Wie schon erwähnt, wurden bisher keine Unterlagen an das Hauptstaatsarchiv abgegeben, die die Tätigkeit der Bayerischen Landesärztekammer selbst - über das reine Verwalten der Ärzte hinaus - dokumentieren. Eine sehr kleine Ausnahme bildet ein Akt (Bestellnummer 495), der über das deutsche Bundesarchiv an das Bayerische Hauptstaatsarchiv gelangte. Es handelt sich um Unterlagen der ärztlichen Bezirksvereinigung Mainfranken-West aus den Jahren 1937 bis 1943. Die nationalsozialistische "Gleichschaltung" betraf natürlich auch die Standesorganisationen der Ärzteschaft. Mit der Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) wurde einerseits die Reichsärztekammer geschaffen und andererseits der Deutsche Ärztevereinsbund (gegründet 1872) und der Hartmannbund (gegründet 1900) aufgelöst. Als Untergliederungen der Reichsärztekammer nennt die Reichsärzteordnung von 1935 Bezirksvereinigungen (z.B. Bezirksvereinigung Mainfranken-West). Darüber hinaus war auch die Kassenärztliche Vereinigung der Reichsärztekammer (für Bayern: Kassenärztliche Vereinigung, Landesstelle Bayern) unmittelbar unterstellt. Ein Kontrollratsbeschluss löste 1945 die Reichsärztekammer und die nachgeordnete Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands auf. 1946 entstanden in den Westzonen die Arbeitsgemeinschaft westdeutscher Ärztekammern und die Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der kassenärztlichen Vereinigungen. In Bayern scheint die Reichsärztekammer, Ärztekammer Bayern, obwohl der rechtliche Status ungeklärt war, weitergearbeitet zu haben. [Die Wiedererrichtung der ärztlichen Standesvertretung in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine historische Darstellung aus Anlass des 50. Bayerischen Ärztetages in Bayern, München 1997, S. 15.] Das Bayerische Ärztegesetz vom 25. Mai 1946 stellte die Standesvertretung der Ärzte in Bayern schließlich auf eine neue rechtliche Basis.

München, 07.12.2012
Dr. Laura Scherr


Ergänzung
In den Jahren 2012, 2016 und 2017 übergab das Bundesarchiv aus den Unterlagen des ehemaligen Berlin Document Centers weitere Archivalien der Provenienz Bayerische Landesärztekammer an das Bayerische Hauptstaatsarchiv (47 Ärzteakten und 1 Sachakt). Die Einarbeitung dieses Neuzugangs gab den Anlass, zu den bereits vorhandenen Verzeichnungseinheiten die Laufzeit zu ermitteln und die Ortsangaben aufzulösen. Es wurde auch nachträglich ein Personennamen- und Ortsregister erstellt.
Inhaltlich kann auf eine gewisse innere Struktur hingewiesen werden, da die meisten Ärzteakten nach einem speziellen fünfteiligen Registersystem angelegt sind:
I Meldebogen, Änderungsmeldungen und Schriftwechsel des Meldewesens
II Kopien der ärztlichen Urkunden, Mitteilungen über Ehrungen, Auszeichnungen, Titelverleihungen usw.
III Mitteilungen über berufsgerichtliche oder sonstige Strafen, Beschwerden
IV Allgemeiner Schriftwechsel (ggf. Beitragsangelegenheiten sowie Fürsorgeangelegenheiten)
V Facharztangelegenheiten, Zusatzbezeichnungen (Bearbeitungsunterlagen, die bei der Kammer verbleiben)
Insgesamt umfasst der Bestand aktuell 538 Verzeichnungseinheiten (9,80 lfm).

Zu bestellen ist der Bestand unter
Bayer. Landesärztekammer & Bestellnummer

20. Juni 2017
Heinz-Jürgen Weber

Bestandssignatur
Bayer. Landesärztekammer
Umfang
538
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 5 Abteilung V: Nachlässe und Sammlungen >> 5.2 Verbandsschriftgut >> 5.2.5 Jugend und Freizeit, Frauen, Soziales, Gesundheit, Sport, Opfer- und Betroffenenverbände

Bestandslaufzeit
1922-2009

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:05 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Entstanden

  • 1922-2009

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