Urkunden
Kaiser Karl verleiht den Bürgern von Heilbronn die Gnade, dass sie weder vor ein Landgericht oder ein anderes Gericht außerhalb der Stadt noch vor sein Hofgericht geladen werden, sondern nur vor ihrem Schultheißen und Richter Recht nehmen sollen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 583
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Nürnberg
Aussteller: Karl IV., Kaiser
Empfänger: Stadt Heilbronn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel stark beschädigt
Publiziertes Regest: RI VIII n. 2324
- Kontext
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Kaiserselekt >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
Nürnberg N
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Reichsstadt Heilbronn
Entstanden
- 1355 Dezember 9