D. Bartholomaei Carrichters ... Kräuter und Artzeneybuchs ... Theil, 3. Der Teutschen Speißkammer: Das ist, Kurtze Beschreibung deß jenigen, was bey den Teutschen, so wol die tägliche Nahrung der Gesunden ...
- Standort
-
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Med.139(1/3
- Umfang
-
[8] Bl., 368 S., [7] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
D. Bartholomaei Carrichters ... Kräuter und Artzeneybuchs ... Theil ; 3
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Nürnberg
- (wer)
-
Halbmayer
- (wann)
-
1631
- Urheber
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11105878-4
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:50 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Carrichter, Bartholomaeus
- Halbmayer
Entstanden
- 1631
Ähnliche Objekte (12)

Acta Jnn Sachen Der Evangelischen Burgerschafft deß H. Römischen Reichs Stadt Augspurg, Betreffendt die alldort in Anno 1628. fürgegangene Kayserliche Commission, vnd bald darauff erfolgte Execution, In puncto Reformationis Religionis Augustanae Confessionis : Darinn auch etliche vnterschiedliche Theologische Bedencken zu finden, Ob ein Evangelische Burgerschafft vnd Gemeind, auff Obrigkeitlichen Befelch die Catholische Kirchen vnd Predigten, mit gutem Gewissen besuchen könne?

Cöllnische Reformation/ Das ist: Deß heiligen Römischen Reichs/ Edler und Freyer Stadt Cölln/ hiebevorn auffgerichte/ und durch die Käys. Mäyest. auch respective den Ertzbischofen und Churfürsten zu Cölln/ bestettigte Reformation/ Statuten und Ordnungen : Deßgleichen die Concordaten/ Verträge und Verbündnußbrieffe ...

Acta Jnn Sachen Der Evangelischen Burgerschafft deß H. Römischen Reichs Stadt Augspurg, Betreffendt die alldort in Anno 1628. fürgegangene Kayserliche Commission, vnd bald darauff erfolgte Execution, In puncto Reformationis Religionis Augustanae Confessionis : Darinn auch etliche vnterschiedliche Theologische Bedencken zu finden, Ob ein Evangelische Burgerschafft vnd Gemeind, auff Obrigkeitlichen Befelch die Catholische Kirchen vnd Predigten, mit gutem Gewissen besuchen könne?

Rechtlichs Und zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwaintzig Batzen, wie damaln im Röm. Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zweyntzig Gulden: Ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zweyntzig, oder nur zweyntzig zu empfahen?

Acta Jnn Sachen Der Evangelischen Burgerschafft deß H. Römischen Reichs Stadt Augspurg, Betreffendt die alldort in Anno 1628. fürgegangene Kayserliche Commission, vnd bald darauff erfolgte Execution, In puncto Reformationis Religionis Augustanae Confessionis : Darinn auch etliche vnterschiedliche Theologische Bedencken zu finden, Ob ein Evangelische Burgerschafft vnd Gemeind, auff Obrigkeitlichen Befelch die Catholische Kirchen vnd Predigten, mit gutem Gewissen besuchen könne?
