Serie

. Maria Catharina Waldschmidt, geb. Schneider, Witwe des + Johann Caspar Waldschmidt, Garkoch, Wetzlar gegen Vogt, Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichtes Wetzlar, Catharina Crato, Johann Jacob Waldschmidt, Andreas Marcrander als Vormünder über die Kinder aus erster Ehe des + Johann Caspar Waldschmidt, Wetzlar (J.H. Ziegler, Advokat, Wetzlar)

Quad. 19: Auszug Wetzlarer Reformation (1608),
Laufzeit: 1608, 1784-1788

Quad. 4 (= Nr. 3600): vorinstanzliche Akten (1781), diverse vorinstanzliche Urteile (ab 1781)

Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteilspruch auf Abweisung aller Ansprüche der bekl. Crato und der Vormünder auf Zahlung der Hälfte einer Schuld des + Johann Caspar Waldschmidt in Höhe von 412 Gulden für Fleischlieferungen des verstorbenen Ehemannes der Crato, da die Kl. von ihrem verstorbenen Ehemann lediglich das waldschmidtsche Haus und 100 Gulden ererbt hatte, das übrige Vermögen aber die Vormünder verwalten und die von den Bekl. als Rechtsgrundlage für ihren Anspruch angeführte Wetzlarer Reformation Tit. 5 §5 die Witwe nur haften lässt, wenn die schuldnerischen Eheleute ein gemeinsames Handelsgeschäft geführt hatten, hier die Kl. nur unentgeltlich für Waldschmidt gekocht hatte, dies aber nur Ausfluss der ehelichen Lebensgemeinschaft, nicht eines gemeinsamen Handelsgeschäftes war

Kontext
Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
01.03.2023, 13:57 MEZ

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