Text
Handtbüchlein, Oder Compendium, Darinnen Sum[m]arie, vnd auffs kürtzest, gleich als in einem Register, alle vnd jede des Heiligen Römischen Reichs Abschied, Ordnungen vnd Constitutiones, von dem ersten Röm. Keyser an, biß auff jetzt regierende Röm. Keys. Maiestat, Herren Rudolphen den andern ... zusammen gezogen
- Alternative title
-
Handtbüchlein, Oder Compendium, Darinnen Sum[m]arie, und auffs kürtzest, gleich als in einem Register, alle und jede des Heiligen Römischen Reichs Abschied, Ordnungen und Constitutiones, von dem ersten Röm. Keyser an, biß auff jetzt regierende Röm. Keys. Maiestat, Herren Rudolphen den andern ... zusammen gezogen
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 751
- VD16
-
VD16 M 4995
- Extent
-
[8], 101, 97 [i. e. 67] , [1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00022226-7urn:nbn:de:bvb:12-bsb10987833-0
- Last update
- 23.01.2026, 3:51 PM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Meurer, Noe (Verfasser)
- Behem
Time of origin
- 1586
Other Objects (12)
Handtbüchlein, Oder Compendium, Darinnen Sum[m]arie, vnd auffs kürtzest, gleich als in einem Register, alle vnd jede des Heiligen Römischen Reichs Abschied, Ordnungen vnd Constitutiones, von dem ersten Röm. Keyser an, biß auff jetzt regierende Röm. Keys. Maiestat, Herren Rudolphen den Andern ... zusammen gezogen ...
Handtbüchlein, Oder Compendium, Darinnen Sum[m]arie, vnd auffs kürtzest, gleich als in einem Register, alle vnd jede des Heiligen Römischen Reichs Abschied, Ordnungen vnd Constitutiones, von dem ersten Röm. Keyser an, biß auff jetzt regierende Röm. Keys. Maiestat, Herren Rudolphen den Andern ... zusammen gezogen ...
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...
Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...
Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...
Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...
Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...