Aufsatz

Die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts zur Verordnung über die Fürsorgepflicht und zu anderen Wohlfahrtgesetzen aus den Jahren 1928 bis 1931

In den letzten Jahren beschäftigte sich das Reichsversicherungsamt (RVA) immer mehr mit dem Fürsorgerecht und der Wohlfahrtspflege. Das RVA bemüht sich zwischen Fürsorgeverordnung und sozialer Gesetzgebung eine Vereinbarkeit herzustellen und die Konsistenz der Begriffe zu gewährleisten. Die Bedeutung von verschiedenen Begriffen, wie sie in der Reichsfürsorgeverordnung angewendet werden, wird analysiert, zum Beispiel "Hilfsbedürftigkeit", "Einkommen", "überwiegender Unterhalt", "Wohnort", "Wohlfahrtspflege" und so weiter. Fragen zur genauen Bedeutung werden angesprochen, z.B.: ist die "Fürsorgeerziehung" als Berufsausbildung anzusehen?

Die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts zur Verordnung über die Fürsorgepflicht und zu anderen Wohlfahrtgesetzen aus den Jahren 1928 bis 1931

Digitalisierung: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen

Namensnennung 3.0 Deutschland

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 7

Urheber
Behrend
Erschienen
1931-04 - 1932-03

Geliefert über
Förderung
Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
Letzte Aktualisierung
21.04.2023, 10:39 MESZ

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Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Behrend

Entstanden

  • 1931-04 - 1932-03

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