Archivale

Schutzhaft, Beschlagnahme.

Anordnungen über Schutzhaft und Beschlagnahme
Ia) Die bearbeitende Dienststelle hat selbst zu entscheiden, wer in Schutzhaft genommen werden soll, für eingehende Begründung der Schutzhaftbefehle ist Sorge zu tragen. Wird der Schutzhaftgefangene zu Vernehmungen und dgl. nicht benötigt, so ist er sofort in ein Konzentrationslager einzuweisen.
b) Die Verhandlungen über Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen bedürfen grundsätzlich der Unterschrift des Dienststellenleiters.

Archivaliensignatur
0.4, 074/0078a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 31
former reference number: I20, Folio 35-37
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1934
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
31.05.1934

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Provenienz
Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 31.05.1934

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