Archivale
Schutzhaft, Beschlagnahme.
Anordnungen über Schutzhaft und Beschlagnahme
Ia) Die bearbeitende Dienststelle hat selbst zu entscheiden, wer in Schutzhaft genommen werden soll, für eingehende Begründung der Schutzhaftbefehle ist Sorge zu tragen. Wird der Schutzhaftgefangene zu Vernehmungen und dgl. nicht benötigt, so ist er sofort in ein Konzentrationslager einzuweisen.
b) Die Verhandlungen über Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen bedürfen grundsätzlich der Unterschrift des Dienststellenleiters.
- Archivaliensignatur
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0.4, 074/0078a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 31
former reference number: I20, Folio 35-37
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie vom Original
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1934
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
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31.05.1934
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 31.05.1934