Monografie | Verordnung
Wir Leopold August, des Heil. Röm. Reichs Erbtruchsäß, Graf zu Fridberg, und Trauchburg, Freyherr auf Waldburg, Herr zu Scheer, Dürmentingen ... Geben hiemit Männiglichen, und besonders der Gemeind Unlingen, und dann samtlichen Unterthanen unserer Graf- und Herrschaften zu erkennen, daß, nachdeme männiglich- und hauptsächlichen allen unsern Unterthanen bekannt, und wissend ist, was vor geschärpfte Weltlich-Obrigkeitliche Verordnung-Satzungen, und Statuta in solch unseren Graf- und Herrschaften vorhanden, welche da ins besondere die genauigste Beobachtung des Göttlich- und Kirchen-Gebotts in Heiligung der Sonn- und Feyertägen verordnen ... : Scheer den 26. Januar. 1760.
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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2 ungezählte gefaltete Blätter ; 2°
- Anmerkungen
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- VD 18
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VD18 10907866
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
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13.09.2024, 14:18 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1760 -