Bestand
Zentralspruchkammer Nordbaden (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Dem staatlichen Neuaufbau in Deutschland sollte nach
dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine umfassende Entnazifizierung der
Bevölkerung vorausgehen. In der amerikanischen Besatzungszone, zu der
Nordbaden gehörte, regelte das Gesetz zur Befreiung von
Nationalsozialismus und Militarismus (Nr. 104) vom 5. März 1946 das
Verfahren. Über die Einteilung der Betroffenen in fünf Kategorien
hatten Spruch- und Berufungskammern zu urteilen. Deren Zahl nahm im
Laufe des Jahres 1948 stetig ab. Die Kammern stellten im Oktober 1948
ihre Arbeit ein. Bis dahin unerledigte oder neue Fälle sowie
unausgeführte Vollstreckungen wurden für Nordbaden einer
Zentralspruch- und -berufungskammer mit Sitz in Karlsruhe zugewiesen.
Mit dem Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung
vom 13.7.1953 ging die Tätigkeit der Entnazifizierungsbehörden zu
Ende.
Vorbemerkung: Dem staatlichen
Neuaufbau in Deutschland sollte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
eine umfassende Entnazifizierung der Bevölkerung vorausgehen. In der
amerikanischen Besatzungszone, zu der Nordbaden gehörte, regelte das
Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus (Nr.
104) vom 5. März 1946 das Verfahren. Über die Einteilung der
Betroffenen in fünf Kategorien hatten Spruch- und Berufungskammern zu
urteilen. Deren Zahl nahm im Laufe des Jahres 1948 stetig ab. Die
Kammern stellten im Oktober 1948 ihre Arbeit ein. Bis dahin
unerledigte oder neue Fälle sowie unausgeführte Vollstreckungen wurden
für Nordbaden einer Zentralspruch- und -berufungskammer mit Sitz in
Karlsruhe zugewiesen. Mit dem Gesetz zur einheitlichen Beendigung der
politischen Säuberung vom 13.7.1953 ging die Tätigkeit der
Entnazifizierungsbehörden zu Ende. Die Verfahrensakten wurden
alphabetisch nach Familiennamen gereiht. Aufgenommen wurden Nachname
und Vorname(n) des Beklagten, eventuell Namenszusätze wie z. B. "von"
sowie Akademische Grade (Dr., Prof.). Immer erfasst wurde das
Geburtsdatum des Beklagten sowie - falls vorhanden - das Totesdatum
(nur in selten Fällen vermerkt). Zu allen Beklagten wurden deren
Geburts- und sowie alle auf dem Meldebogen angebenen Wohnorte
aufgenommen. Der Geburtsort ist mit dem in Klammer angefügten Vermerk
"Geburtsort" kenntlich gemacht. Sind Geburts- und Wohnort identisch,
so findet sich nur ein Eintrag. Bei Akten bis zu circa 20 Blättern
wurde die Blattanzahl in der Umfangsangabe aufgenommen. Dickere Akten
wurden in cm gemessen. Im Datenfeld 1. Vorsignatur ist das alte
Aktenzeichen notiert, das bislang als Bestellsignatur diente. Die
personenbezogenen Akten der Spruchkammer unterliegen den üblichen
Bestimmungen für personenbezogene Unterlagen. Diese sind bis zu 10
Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesperrt. Im Rahmen eines
Sperrfristenverkürzungsverfahrens können einzelne Akten unter
Umständen früher eingesehen werden. Dr. Jürgen Treffeisen (Juli
2011)
- Reference number of holding
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 465 f
- Extent
-
3225 Archivalieneinheiten
- Context
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Zentrale Spruchkammern
- Date of creation of holding
-
1948-1953
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
03.04.2025, 11:03 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1948-1953