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Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit

Die Autorin resümiert, daß "das organisierende Prinzip der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft...die Ungleichheit" gewesen sei, in diesem Sinne war auch die Rechtsposition von Frauen verschieden und von ihrer Standeszugehörigkeit bestimmt. Jedoch waren "Frauen in der Frühen Neuzeit von öffentlichem Handeln, insbesondere von politischer Herrschaft im modernen Sinn, ausgeschlossen". Trotzdem gab es "die Herrschaft adliger Frauen als Regentinnen" oder als Äbtissinnen von Frauenklöstern und Damenstiften.

Identifier
GE-01
ISBN
3-406-42866-5

Erschienen in
Wunder, Heide. 1997. Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit. In: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Gerhard, Ute (Hrsg). München : Beck. 3-406-42866-5

Thema
Frühe Neuzeit
Geschlechterverhältnis
Kloster
Macht
Frauenrechte
politische Partizipation

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Wunder, Heide
Gerhard, Ute [Hrsg.]
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Beck
(wann)
1997

Geliefert über
Letzte Aktualisierung
11.08.2025, 13:36 MESZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Wunder, Heide
  • Gerhard, Ute [Hrsg.]
  • Beck

Entstanden

  • 1997

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