Akten

Die Kunstgewerbeschule. Generalia.

Enthält: Ministerielle Erlasse zum Unterrichtswesen (Festsetzung Semester- und Feriendauer; Förderung "Volkstümlicher Kunst"): Sonderdrucke aus dem "Ministerialblatt der Handels- und Gewerbe-Verwaltung", Berichte an den Regierungs-Präsidenten, Schriftwechsel mit Lehrern Verhandlungen über die "Prüfung der Verhältnisse an der Kunstgewerbeschule" [1901 - 1903] (fol. 115 ff.): Rückläufige Schülerzahl seit Winterhalbjahr 1900/01 - von 275 auf 259 innerhalb von 10 Jahren trotz Aufschwung des Kunstgewerbes und steigender Aufwendungen für die Schule. Ministerium verlangt "... in kürzester Frist eine Sitzung des Vorstandes der Schule " anzuberaumen, " in welcher über die Gründe dieser Erscheinung und über die Mittel, wie Abhilfe zu schaffen ist..." beraten werden soll. (Schreiben vom 22.3.1901, fol. 115) Beschluss des Schulvorstandes (1.4.1901), "... dass eine Kommission gewählt werden soll, bestehend aus sechs Mitgliedern, von denen drei der Stadtverordneten-Versammlung und drei dem Schulvorstande angehören müssen. ..." (fol. 117) Sitzung der Untersuchungskommission (12.4.1901): Kontrolle der Unterrichtszeit pro Lehrer, regelmäßiger Schulbesuch, Vorlage des gesamten Aktenmaterials seit Sommerhalbjahr 1899, Verzeichnis der Schüler. Bericht Direktor Stiller an Oberbürgermeister Marx, 9.5.1901 (fol. 126 f.): Unterrichtserteilung abhängig von Organisation der Schule (Tages-, Abend-, Vor- und Fachschule); Lehrer der Vorschule sollten ständig in den Klassen sein, bei Fachklassen "... mit Rücksicht auf die Erziehung der Fachschüler zum selbständigen Arbeiten..." sei dies jedoch nicht geboten (fol. 126). Diese Umstände seien vom Schulvorstand wiederholt als richtig und konform mit anderen Kunstgewerbeschulen anerkannt worden: Wesentlich sei Anwesenheit der Lehrer während der Unterrichtszeit, Kontrolle liege in eigenem Ermessen jederzeit möglich, auch durch Stiller selbst; bei Unstimmigkeiten sei eingeschritten worden, persönlich oder brieflich. Die Lehrer seien immer bemüht, "... ihren Verpflichtungen nachzukommen und vor allen Dingen, und dies ist doch schließlich das Entscheidende, ihre erfolgreiche Tätigkeit an der Schule nicht nur durch die Klassen Leistungen sondern auch durch selbständiges Arbeiten der Schüler bei den Monats-Konkurrenzen zu beweisen. Unregelmäßigkeiten wurden hervorgerufen einerseits durch Krankheiten, andererseits dadurch, dass gerade die Lehrer der Kunstgewerbeschule im öffentlichen und städtischen Interesse ständig herangezogen wurden, wenn es galt bei besonderen Gelegenheiten mit Rat und Tat einzuspringen und zu arbeiten. ..." ( fol. 126v.). Schülerkontrolle erfolge durch Präsenzlisten; bei Versäumnissen war Lehrer verpflichtet, Anzeige beim Direktor zu erstatten: "... oft auch wurden säumige Schüler direkt in das Amtszimmer zitiert, um Rede zu stehen und Verwarnungen entgegennehmen zu können. ..." (fol. 126v./127) [Hinweis auf Anlagen - fehlen]. "...Über die einzelnen Lehrer ist folgendes zu berichten: Professor Buscher ist nicht immer regelmäßig anwesend gewesen, da ihn seit langer Zeit rheumatische Leiden zu häuslichen Kuren veranlasst. Professor Kleesattel hat in den letzten Jahren an Gelenkentzündungen gelitten, wodurch er zu Massage-Kuren gezwungen war. Außerdem ist er oft in seiner Stellung als Vorsitzender des Bau-Ausschusses der Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung 1902 durch Sitzungen verhindert gewesen. (fol. 127). Über seine Verhinderungen sind mir Mitteilungen zugegangen und ist er von mir vertreten worden. Professor Neuhaus war immer regelmäßig in der Schule anwesend, desgleichen Professor Wagner. Lehrer Peyerimhoff hat den Unterricht nicht immer regelmäßig erteilt. Asthmatische Leiden und das plötzliche Auftreten solcher Anfälle waren die Verhinderungsgründe, soweit mir dies bekannt wurde. Die Lehrer Geyer, Sprengel, Hermanns u. Hochreiter sind regelmäßig im Unterricht anwesend gewesen, desgleichen die Hilfslehrer Heupel, Engels, Schmutz, Wittschas [s] u. Dr. Pfeiffer...." (fol. 127v.) Dienststundenverteilungsplan für Sommerhalbjahr 1901 (fol. 134v.-137) Schreiben Oberbürgermeister Marx an Direktor Stiller, 11.7.1901 (fol. 138-140): Kritik an der Schulführung und an den Lehrern, die "... auf Grund der mit ihnen abgeschlossenen Verträge, die eine bestimmte Pflichtstundenzahl vorschreiben..." gehalten seien, "... während dieser Stunden im Unterrichte anwesend zu sein. Der von Ihnen [Stiller] hervorgehobene sogenannte Atelierunterricht ist schon um deswillen unzulässig, weil bei ihm eine Kontrolle der Schüler unmöglich ist. ... die ständige Heranziehung der Lehrer im öffentlichen und städtischen Interesse hat als Entschuldigung nicht angesehen werden können. ...(fol. 138) ... Es wäre Ihre Pflicht gewesen, die Lehrer über ihre Unpünktlichkeit im Dienste, und ihre mißbräuchliche Vernachlässigung des Unterrichts, Vorstellungen zu machen und evt. dem Schulvorstande Anzeige zu erstatten. ..." Aufforderung an Direktor Stiller zu häufigeren Klassenbesuchen und zur Überwachung der Präsenzlisten; jeden Monat Bericht an den Schulvorstand über Kontrolle des Schulbesuchs; Abhalten monatlicher Lehrerkonferenzen (fol. 138v.) "... Nebenarbeiten, wenn sie, wie z.B. die Leitung von Bauten, die Ausführung von Gegenständen der monumentalen Plastik, der Staffelei und Dekorationsmalerei, einen längeren Zeitaufwand oder das Eingehen rechtlicher Verpflichtungen bedingen, sind fortan an die Erlaubniss des Schulvorstandes gebunden.Über sämtliche Nebentätigkeiten haben der Direktor und die Lehrer Buch zu führen und das Verzeichniss alljährlich am 1. Februar dem Schulvorstande einzureichen. ..." ( fol. 139v.) Auszug aus dem Beschlussbuch der Stadtverordneten-Versammlung, 6.8.1901: "... nimmt Kenntniß von dem Ergebniß der Prüfung der Verhältnisse an der Kunstgewerbeschule sowie von den zur Beseitigung der festgestellten Mängel Seitens des Schulvorstandes getroffenen Anordnungen." (fol. 143) Bericht der Untersuchungskommission, 2. Sitzung am 20.6.1901 [1. Sitzung am 12.4.1901]: "... Die Prüfung hat ergeben, dass sich die Direktionsgeschäfte auf das Mindestmaß beschränkt haben." ... (fol. 171) Konferenzen seien nur unregelmäßig und selten einberufen, Protokolle nur unvollständig geführt worden - "... Die Kontrolle über den Schulbesuch ist eine mangelhafte gewesen ... Die Ferienzeiten sind vom Direktor eigenmächtig festgelegt worden. ... Die Führung der Präsenzlisten seitens einzelner Lehrer war eine unregelmäßige und unvollständige. ..." ( fol. 171v.) Stillers Bericht zur Rechtfertigung wird verlesen: 1. Nicht-Anwesenheit der Lehrer in den Fachklassen ("Atelierunterricht"), 2. Zu häufiges Fehlen einzelner Lehrer wegen Krankheit (Buscher, Kleesattel). Kommission kommt zu der Ansicht, dass die "vorstehenden Entschuldigungen des Direktors aus folgenden Gründen als irrige bzw. unrichtige zu verwerfen seien ...": Die vorgeschriebene Pflichtstundenzahl müsse eingehalten werden; Pflicht für die Lehrer zur Anwesenheitspflicht während des Unterrichts "Ein sog. Atelierunterricht ist auch um des Willen unzulässig, weil bei ihm eine Kontrolle der Schüler unmöglich ist; letztere ist aber nothwendig, da für die jungen meist noch unerzogenen Schüler keine akademische Freiheit herrschen kann und soll. ..."( fol. 172) Falls ein Lehrer krank werde, und dadurch Unterricht versäume bzw. wegen häuslicher Kuren fehle, so müsse er Urlaub nehmen oder eventuell auch um Pensionierung nachsuchen. Der Vorwurf einer übermäßigen Beanspruchung der Lehrer durch öffentliche Aufträge sei unrichtig - "... eine solche Inanspruchnahme der Lehrer ist nur bei besonderen Gelegenheiten und selten erfolgt, ..." von einer "... Ahndung der festgestellten dienstlichen Vernachlässigungen des Direktors und einzelner Lehrer..." sei "abzusehen ...: zur Herbeiführung geordneter Verhältnisse an der Schule" werden "folgende Maßnahmen" vorgeschlagen ( fol. 172v.): Direktor soll eine bessere Kontrolle der Lehrer und Schüler ausüben (Klassenbesuch, Präsenzlisten, schriftliches Mahnverfahren für säumige Schüler); Direktor soll monatlich dem Kuratorium Berichte über seine Kontrollen vorlegen regelmäßiges Abhalten von Lehrerkonferenzen (Führen eines Protokollbuches) (fol. 173) Verfügung des Kuratoriums an die Lehrer: kein Atelierunterricht mehr, Verpflichtung, den Unterricht abzuhalten; keine Nebentätigkeiten mehr ohne Erlaubnis durch das Kuratorium (erlaubt sind "Konkurrenzen", Gutachten, Prüfung von Entwürfen, wissenschaftliche Arbeiten etc., fol. 174): "... Die Kommission trat den vorstehenden Vorschlägen... bei und beschloß, dieselben dem Kuratorium der Kunstgewerbeschule zur Durchführung zu empfehlen. Von der Abfassung eines schriftlichen Berichtes an die Stadtverordneten-Versammlung soll abgesehen werden. ..." ( fol.174v.) Dienstanweisung für Direktoren und Lehrpersonal an ... Handwerker- und Kunstgewerbeschulen (fol.179-184, o.D.) Abdruck aus "Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung", Berlin 8.5.1903 (fol. 187) zur Deckung von Unkosten für Lehrpersonal bei Schulausflügen Anweisungen des Ministeriums zum Kassen- und Rechnungswesen 1889 - 1902 (fol. 188-255)

Reference number
0-1-3 Stadtverwaltung Düsseldorf von 1876 - 1933 (alt: Bestand III), 0-1-3-2673.0000
Extent
256 fol./ paginiert

Context
Stadtverwaltung Düsseldorf von 1876 - 1933 (alt: Bestand III) >> I B Schulamt >> 5 Knabenmittelschulen, Gymnasium, Kunstgewerbeschulen
Holding
0-1-3 Stadtverwaltung Düsseldorf von 1876 - 1933 (alt: Bestand III) Stadtverwaltung Düsseldorf von 1876 - 1933 (alt: Bestand III)

Provenance
5 Knabenmittelschulen, Gymnasium, Kunstgewerbeschulen
Date of creation
1895-1903

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Last update
24.06.2025, 1:28 PM CEST

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Object type

  • Sachakte

Associated

  • 5 Knabenmittelschulen, Gymnasium, Kunstgewerbeschulen

Time of origin

  • 1895-1903

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