Urkunden

Graf Eberhard von Werdenberg und Graf Heinrich von Werdenberg, Gebrüder, vereinbaren, dass dem Kloster zu den Wengen bei Ulm ein Teil und der Kirchensatz von ihren Gütern zu Albeck (Albegg) zustehen soll und ihrem Oheim von Württemberg (Wirtenberg) seine Rechte und Gült. Wem von ihnen beiden Albeck zufällt, dem soll auch Sontheim (Sunthein) gehören, welches mit 2.400 Pfund abgelößt werden soll. Sodann Bestimmungen wegen des gegenseitigen Erbrechtes bei kinderlosem Ableben, bezüglich der Aussteuer der Töchter und Morgengabe der Frauen, heimfällige Lehen sollen geteilt werden. Ebenso ihr Schaden in Hinsicht auf den Anspruch ihrer Schwester der von Fürstenberg auf ihrer Mutter Gut. Dem Graf Heinrich steht bei der Teilung die erste Wahl zu.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 M U 7
Alt-/Vorsignatur
HStA München Fasz. 3 U 18
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Graf Eberhard von Werdenberg; Graf Heinrich von Werdenberg

Siegler: Graf Eberhard von Werdenberg; Graf Heinrich von Werdenberg

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 2 Sg.

Kontext
Ulm, Reichsstadt: Zugang Hauptstaatsarchiv München >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 M Ulm, Reichsstadt: Zugang Hauptstaatsarchiv München

Laufzeit
1349 März 27 (Freitag nach Letare)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:07 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1349 März 27 (Freitag nach Letare)

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