Akten

Verordnung bezüglich der im ”letzten halben Jahr aufgenommenen Bürger und Beisassen“. 1.Diejenigen neuen Bürger, die die erforderliche Sicherheit nicht aus ihren eigenen Mitteln leisten konnten, sollen nachweisen worin ihre eigene ”Angesessenheit“ besteht. 2.In Zukunft soll kein Perückenmacher mehr als Beisaß aufgenommen werden, da eine Verordnung vom 9.11.1779 besagt, dass Friseure und Perückenmacher sich nur ansiedeln dürfen, wenn sie das Bürgerrecht innehaben. 3.Bevor sie die Prüfung zum Meister ablegen konnten muss der Supplicant zwei Jahre ”auf sein Handwerk gereiset“ sein. Ausnahmen müssen jedes Mal dem Magistrat berichtet werden. (S. 163-165)

Archivalientitel
Normal - Verordnungen von 1780 - 1790

Kontext
Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) >> ältere Archivalien verschiedener Provenienz >> Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
Bestand
0-1-1 Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I)

Laufzeit
(9.2.1788)

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • (9.2.1788)

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