Bestand

Forstrentamt Nossen (Bestand)

Inhalt: Ankauf von Privatgrundstücken.- Bauangelegenheiten.- Wegeberechtigungen.

Ausführliche Einleitung: Im 16. Jahrhundert entstand ein Wandel in der Ansicht den Wald als einen unbegrenzt auszubeutenden Holzvorrat anzusehen. Gegen Ende des Jahrhunderts begann der Bedarf an Holzprodukten, für die Zwecke der Bergwerke und ebenso für die Hüttenwerke, den vorhandenen Vorrat an Hölzern zu übersteigen. Mit ersten Forstordnungen versuchte man der Erschöpfung der Holzvorräte und der daraus resultierenden Angst vor einem aufkommenden Mangel an Hölzern entgegenzuwirken. Dennoch war der Holzhandel, also der Verkauf an Nutzholz, eine nicht unbeträchtliche Einnahmequelle für den Staatshaushalt. Von größter Wichtigkeit waren in dieser Hinsicht die Holzmärkte, die zwei Mal im Jahr, zu Ostern und zu Michaelis, abgehalten wurden. Aus dem Holzhandel auf den Märkten erzielte man beträchtliche Summen an Einnahmen. In allen Finanzangelgenheiten unterstanden die Förster dem Rentmeister. In der Rentnerei flossen alle Einnahmen aus den Ämtern zusammen und wurden mit den Ausgaben verrechnet. Die Überschüsse, die sich aus der Verrechnung ergaben, wurden an die Kammer abgeführt. Das Verfahren bei der Verteilung und Registrierung der Hölzer war nicht gleichförmig und in mancherlei Hinsicht unzulänglich eingerichtet. Das hatte zur Folge, dass 1812 eine allgemeine Vorschrift über das "Verfahren bei der Holzabgabe aus den Königlichen Waldungen" erlassen wurde. Neben dem Holzverkauf war es auch ein dringliches Bedürfnis die Forstrechnungslegung genau zu reglementieren. Das erfolgte in der VO vom 2. Januar 1814 und mit noch einigen Ergänzungen durch das Generale vom 24. Februar 1817 "Über die Einrichtung des Forstrechnungswesens". Die oberste Behörde für das Forstrechnungswesen war von 1782 an das Geheime Finanzkollegium, bis im Jahre 1831 das Finanzministerium eingerichtet wurde. Eine bedeutende Veränderung erfolgte dann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der Auflösung der fiskalischen Rentämter. Nachdem sämtliche fiskalischen Rentämter aufgelöst waren, wurden ab April 1865 an deren Stelle einerseits Bauverwaltungen für Bauangelegenheiten und andererseits Forstrentämter für die Forstrechnungslegung eingerichtet. Die Einrichtung der sächsischen Forstrentämter erfolgte durch eine Bekanntmachung vom 21. Februar 1865 über "die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden". Entsprechend den 15 in Sachsen vorhandenen Forstbezirken gab es dann auch 15 Forstrentämter. Die Forstrentämter hatten ihren Sitz am Ort der jeweiligen Oberforstmeisterei. Der Forstrentbeamte war Mitglied des Forstverwaltungsamtes, dessen Vorstand der Oberforstmeister war. Unterstellt war der Forstrentbeamte in allen Kassen- und Rechnungsangelegenheiten dem Finanzministerium. Zum Geschäftsbereich des Forstrentbeamten gehörte neben den Geldausgaben und Geldeinnahmen auch das sonstige Kassenwesen. Er war somit für sämtliche das Forstkassen- und Rechnungswesen betreffende Angelegenheiten zuständig. Das Forstrentamt war bis 1924 dem Finanzministerium und dann der Landesforstdirektion unterstellt. Im Zuge der Errichtung der Landesforstdirektion im Jahre 1924 erfolgte die Umbenennung der Forstrentämter in Forstkassen. Territorialer Zuständigkeitsbereich des Forstrentamtes Nossen war 1865 der Forstbezirk Nossen (XIII. Forstbezirk) mit folgenden Revieren: Rossauer Forstrevier, Dittersdorfer Forstrevier, Marbacher Forstrevier, Reichenbacher Forstrevier, Neusorger Forstrevier, Sachsenburger Forstrevier. Sitz des Forstrentamtes war in Nossen. Das Forstrevier Neusorge wurde 1872 aus dem Forstbezirk Nossen ausgegliedert. Im Jahre 1873 wurde der Forstbezirk Nossen als Forstrentamtsbezirk Nossen in den Forstbezirk Zschopau (X. Forstbezirk) eingegliedert.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung.

Reference number of holding
Sächsisches Staatsarchiv, 10908
Extent
0,15 (nur lfm)

Context
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.05 Finanzen >> 02.03.05.02 Forstverwaltung

Date of creation of holding
1836 - 1875

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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Last update
27.11.2023, 8:58 AM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1836 - 1875

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