Jnstruction vnd Ordnung, gemainer Landschafft, des Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairn, [et]c. Wie ein jeder Landseß, Geistlichs oder Weltlichs Stands mit anlegen, beschreiben vnnd einbringen der jüngst zu München bewilligter stewr anlag, sich im Lxix. vnd Lxx. Jar halten sol
- Weitere Titel
-
Instruction und Ordnung, gemainer Landschafft, des Fürstenthumbs Obern und Nidern Bairn, [et]c. Wie ein jeder Landseß, Geistlichs oder Weltlichs Stands mit anlegen, beschreiben unnd einbringen der jüngst zu München bewilligter stewr anlag, sich im Lxix. vnd Lxx. Jar halten sol.
Instruktion und Ordnung gemeiner Landschaft des Fürstentums Ober- und Niederbayern
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,II,13
- VD16
-
VD16 B 1071
- Umfang
-
[11] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Bibliograph. Nachweis: VD16 B 1071
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[München]
- (wer)
-
[Berg]
- (wann)
-
[1570]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10141485-8
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:49 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Bayern. Landschaft
- [Berg]
Entstanden
- [1570]
Ähnliche Objekte (12)
![Jnnstruction vnd Ordnung Gemainer Lanndtschafft, dess Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairen. [et]c. Wie sich ain yeder Landtsess Geistlichs oder weltlichs Stands mit Anlegen, beschreiben vnd einbringen der in Jüngst zu Jngolstat gehaltnem Landtag bewilligter Steur anlag, halten sol, Aufgericht Anno [et]c. Lxiij.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/603880c0-154f-405d-8ddc-3d6f043673d4/full/!306,450/0/default.jpg)
Jnnstruction vnd Ordnung Gemainer Lanndtschafft, dess Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairen. [et]c. Wie sich ain yeder Landtsess Geistlichs oder weltlichs Stands mit Anlegen, beschreiben vnd einbringen der in Jüngst zu Jngolstat gehaltnem Landtag bewilligter Steur anlag, halten sol, Aufgericht Anno [et]c. Lxiij.
![Jnnstruction vnd Ordnung Gemainer Lanndtschafft, dess Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairen. [et]c. Wie sich ain yeder Landtsess Geistlichs oder weltlichs Stands mit Anlegen, beschreiben vnd einbringen der in Jüngst zu Jngolstat gehaltnem Landtag bewilligter Steur anlag, halten sol, Aufgericht Anno [et]c. Lxiij.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f25c3d1f-e0de-4e22-b1ce-27c91a22daf6/full/!306,450/0/default.jpg)
Jnnstruction vnd Ordnung Gemainer Lanndtschafft, dess Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairen. [et]c. Wie sich ain yeder Landtsess Geistlichs oder weltlichs Stands mit Anlegen, beschreiben vnd einbringen der in Jüngst zu Jngolstat gehaltnem Landtag bewilligter Steur anlag, halten sol, Aufgericht Anno [et]c. Lxiij.
![Jnnstruction vnd Ordnung Gemainer Lanndtschafft, dess Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairen. [et]c. Wie sich ain yeder Landtsess Geistlichs oder weltlichs Stands mit Anlegen, beschreiben vnd einbringen der in Jüngst zu Jngolstat gehaltnem Landtag bewilligter Steur anlag, halten sol, Aufgericht Anno [et]c. Lxiij.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/76464e5c-6d89-4f8e-9347-0989e71c2c58/full/!306,450/0/default.jpg)
Jnnstruction vnd Ordnung Gemainer Lanndtschafft, dess Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairen. [et]c. Wie sich ain yeder Landtsess Geistlichs oder weltlichs Stands mit Anlegen, beschreiben vnd einbringen der in Jüngst zu Jngolstat gehaltnem Landtag bewilligter Steur anlag, halten sol, Aufgericht Anno [et]c. Lxiij.
![Ernewerte Jnstruction vnd Ordnung gemainer Landtschafft der Fürstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn [et]c. wie sich die Landtstewrer, auch ein jeder so zu stewren hat, Geistlichs vnd Weltlichen Standts, mit anlegen, beschreiben vnd einbringen, der allhie zu München bewilligter Sechs Stewr anlagen, welche sich im 1612. Jahr anfangen werden, verhalten sollen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/17b01e7e-032e-453d-8c9e-d1420a53f713/full/!306,450/0/default.jpg)
Ernewerte Jnstruction vnd Ordnung gemainer Landtschafft der Fürstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn [et]c. wie sich die Landtstewrer, auch ein jeder so zu stewren hat, Geistlichs vnd Weltlichen Standts, mit anlegen, beschreiben vnd einbringen, der allhie zu München bewilligter Sechs Stewr anlagen, welche sich im 1612. Jahr anfangen werden, verhalten sollen

Reyßbuch deß heyligen Lands : Das ist Ein grundtliche beschreibung aller vnd jeder Meer vnd Bilgerfahrten zum heyligen Lande, so bißhero, in zeit dasselbig von den Vngläubigen erobert vnd inn gehabt, beyde mit bewehrter Hand vnd Kriegßmacht, zu wider eroberung deren Land ... von vielen Fürsten ... vnd andern fürtrefflichen ... geistlichs vnd weltlichs Stands Herren, zu Wasser vnd Land vorgenommen ...
![Ernewerte Jnstruction vnd Ordnung gemainer Landtschafft der Fürstenthumbe[n] Obern vnd Nidern Bayrn [et]c. wie sich die Landtstewrer, auch ein jeder so zu stewren hat, Geistlichs oder Weltlichen Standts, mit anlegen, beschreiben vnd einbringen, der allhie zu München bewilligter Sechs Stewr anlagen, welche sich im 1612. Jahr anfangen werden, verhalten sollen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/441f4469-2d54-4444-8f3d-0d77d088ca35/full/!306,450/0/default.jpg)