Archivale
Forderung, Besitzstreitigkeiten (Spolium); Fortsetzung eines früheren Rechtsstreits
Enthält: Johann Adam Moritz von Heiden gen. Hungeringkhausen beklagt sich am Kerpener Gericht, dass ihn vor etwa 4-5 Wochen, nach soeben überstandener schwerer Krankheit, Peter Wihrtz in seiner Kölner Wohnung aufsuchte, um ihm ein Kaufangebot zu machen. Er wollte ihm die 1 1/2 Morgen Land und die 2 Gewalt Holz, bei Kerpen liegend, die ihm vor etwa 14 oder 15 Jahren [im Rechtsstreit mit den Erben Heinrich Kurffgens] gerichtlich zugesprochen worden waren, abkaufen. Herr von Heiden, der noch im Krankenbett lag, vertröstete den Besucher erst auf den Nachmittag, dann auf den nächsten Tag, um durch seinen Sohn zunächst die entsprechenden Dokumente ("Brieffschafften undt geschehener adiudication") beischaffen zu lassen. Da die Unterlagen aber nicht so schnell zu bekommen waren, erbat er sich am anderen Morgen noch weiter Bedenkzeit. Peter Wirth, der jedoch zu dem Kauf entschlossen war, drohte ihm daraufhin, mit Hinterlegung des Kaufgelds beim Kerpener Gericht die zwei Holzgewalten in Besitz zu nehmen ("appropriiren"). Nach diesen "trotzigen Worten" ging er. Dass Peter Wirth so heftig wurde und Herr von Heiden beleidigt reagierte, lag daran, dass Wirth mit seinem Angebot an den alten, 14 Jahre zurückliegender Rechsstreit anknüpfte. Die "Adiudication" (d. h. die Zuweisung der Unterpfänder für das von Heinrich Kurffgens Erben geschuldete Kapital vor den Mitbewerbern, den damaligen Inhabern Anton Blessen und Heinrich Wirth, Peters Vater) hatte von Heiden damals angeblich viel gekostet. Das Geld samt den Interessen (d. h. den Zinsen zu seinem Nutzgewinn) hatte er noch nicht wieder erhalten, zumal den im Prozess unterlegenen Erben von Heinrich Wirth und Konsorten anheim gestellt worden war, ihr Recht weiter vor Gericht zu suchen (d. h. weiter zu prozessieren). Er misstraute daher Peter Wirth, den er als "unruhigen Gesellen" bezeichnet, und seiner wirklichen Zahlungsabsicht. Herr von Heiden hatte zwar gleich nach dem Vorfall dem Schultheiß in Kerpen geschrieben, um seine "Adiudication" [gerichtlicher Zuschlag] in Erinnerung zu rufen für den Fall, dass Peter Wirth dort vor Gericht ging, wusste aber nicht, ob der Schultheiß Kenntnis davon erhalten hatte. Jetzt musste er jedoch erfahren, dass Peter Wirth seine Drohung wahr gemacht, das Geld deponiert und sich, wie es schon sein Vater getan hatte, die Holzgewalten angeeignet hatte. Er fordert deshalb Wiedergutmachung ("Restitution") dieses "Spoliums" [Enteignung, Raub] und eine angemessene Bestrafung. Dies untermauert er mit vier Abschriften von Dekreten des Kerpener Gerichts, die die damalige Zuteilung der Unterpfänder belegen sollen, sowie einer Abschrift der damaligen Kostenaufstellung. Wer diesmal Recht erhielt, ist nicht ersichtlich.
- Reference number
-
GerKer, 796
- Extent
-
Schriftstücke: 6
- Context
-
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
- Holding
-
GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
-
Besitzstreitigkeiten
- Indexentry person
-
Bleßen, Anton
Heiden, Johann Adam Moritz von, gen. Hungeringkhausen
Kurffgen - Heinrich
Schlomer, Peter
Schmit - Bernard
Wirth - Peter
Wirth - Heinrich, Peters Vater
- Indexentry place
-
Thurnich
- Date of creation
-
1694 Dezember 7
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
05.11.2025, 3:20 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1694 Dezember 7