Archivale

Erb- und Besitzstreit (Spolium)

Enthält: Im Sommer wird weiter über das Erbe Wilhelm Beckers (+ am 24.9.1724) aus Grefrath, dem Schwager von Heinrich Prick, verhandelt. Der Sachverhalt wird noch einmal wiederholt: es geht um 11 Morgen Land, die Pricks Schwiegereltern Sebastian Becker (+1696) und Christine Brewer vor "etlichen dreißig Jahren" an Wilhelm Becker für 223 Rtlr verpfändet hatten. Kurz darauf hatten sie jedoch, mit Bewilligung Beckers, 5 Morgen davon ihrem zweiten Schwiegersohn, dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Peter Kaymer und dessen Frau Anna Beckers, Halbwinnerin zu Dürsfeld, zur Nutzung überlassen, die das Land für die Zinsen von 5 Rtlr wiederum an ihn, Prick, weitergegeben hatten. Nun sollen die 11 Morgen des kinderlos Verstorbenen unter den fünf Erbberechtigten: Prick, Anna Beckers alias Witwe Kaymer, Adolph Reinermann d. J., Sebastian Binsfeldt und Wilhelm Becker in Mödrath, zu gleichen Teilen geteilt werden. Prick aber glaubt nun, weil er das Land seither ungehindert genutzt hatte, das Eigentum an den 5 Morgen ersessen zu haben und weigert sich, die über seinen Anteil hinausgehenden fünf Viertel gegen die halbe Märzsaat und den Ackerlohn, den die Erben unter sich zum Ausgleich zahlen wollten, herauszugeben - unangesehen, dass er, nach gerichtlicher Intervention durch den Schöffen Peter Wirtz formal seine Unterschrift unter den Teilungsvertrag gesetzt hatte. Die Miterben Reinermann, Binsfeldt und Witwe Kaymer bemächtigen sich daraufhin der Ernte von den 5 Vierteln Ackerland. Heinrich Prick erhebt dagegen am Kerpener Gericht eine Spolienklage. Die Beklagten reagieren mit einer Gegenklage, dass er die 5 Morgen Land nicht wirklich besessen, sondern sich eigenmächtig angeeignet habe. (Erwähnt wird, ohne aber den Besitzstreit weiter zu beeinflussen, dass die Obligation von 223 Rtlr selbst - und damit die jährlchen Pensionen von 5 % - mittlerweile auf die verwitwete Bürgermeisterin von Mülheim [Frau des +Kölner BM von Mülheim] transferiert wurden). Man streitet den ganzen Sommer über und beschließt Ende Oktober 1725 die Inrotulation und Aktenversendung, die bis zum 20.11. ausgeführt wird. Am 5.2.1726 entscheidet das Kerpener Gericht nach Einholung eines Rechtsgutachtens zugunsten der Erst-Beklagten: Heinrich Prick soll gegen die Erstattung der Saat und des Ackerlohns das Land herausgeben und den Beklagten zur künftigen Nutzung überlassen. Die Zahlung der Prozess- und Gerichtskosten sollen die Parteien allerdings "auß bewegenden Ursachen" untereinander aushandeln ("gegeneinander compensierent").

Archivaliensignatur
GerKer, 847
Umfang
Schriftstücke: 3

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Erb- und Besitzstreit
Spolium
Indexbegriff Person
Becker - Wilhelm, in Mödrath
Becker - Sebastian
Becker - Wilhelm, aus Grefrath
Beckers, Anna, Halbwinnerin zu Dürsfeld, Frau von Peter Kaymer
Binsfeld, Sebastian
Brewer, Christine, Frau von Sebastian Becker
Kaymer, Peter
Kaymer, Witwe, siehe Anna Beckers
Mülheim, von, Bürgermeister zu Köln
Prick, Heinrich
Reinerman - Adolph d.J.

Laufzeit
1725 - 1726

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1725 - 1726

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