Archivale

Erb- und Besitzstreit

Enthält: Gerardt Pauls, der Sohn von +Johann Pauls, fordert von seinem Stiefvater Gehl (Gehelen) Dapper, den seine inzwischen ebenfalls verstorbene Mutter [Christina Eisman, siehe Nr. 675] nach dem Tod Johanns geheiratet hatte, einen Morgen Land, "im Dahl" bei Langenich gelegen. Dieses Land war, so berichtet er, den Eltern 1663 von der Kirche zu Kerpen (von den "Kirchenprovisoren", d. h. den Pfarrverwaltern) als Bezahlung für den Bau einer Scheune für das Pastorat, den sie zum großen Teil mit eigenem Holz bewerkstelligt hatten, zur Nutzung überlassen worden, bis der Baulohn und die Baukosten ausgeglichen seien. Er bittet das Gericht, einstweilen den bereits eingesäten Acker zu beschlagnahmen. Er verschwieg allerdings, dass der damalige Pastor zu Kerpen, Hermann Immekeppel, mit Bestätigung des Stiftskapitels (gez. Peter Unverdorben) das Grundstück nur pfandweise, für einen Kredit von 55 Tlr kölnisch zum Bau von Scheune und Kuhstall bei M. Johann, [dem] Zimmermann, Johann Pauls Sohn, auf 12 Jahre übertragen hatte. Von eingesetztem eigenen Holz und der Entschädigung dafür war darin jedoch keine Rede. Darauf setzt nun die Gegenseite. Gehl Dapper argumentiert, dass das Ackerland als Pfandschaft und damit als Mobilie angesehen werden müsse, die nach geltendem Recht ihm und seinen Kindern zufalle, und nicht als Immobilie aus dem mütterlichen Erbe, worauf der Kläger seinen Besitzanspruch gründet. Das Gleiche treffe im Übrigen auch auf das Holz und die Baukosten zu, die keineswegs eine immobile Erbschaft seien und von ihm, dem Beklagten, ersetzt und herausgegeben werden müssten. Der herangezogene unparteiische Richter, der Rechtsprofessors Johann Nabber, bestätigt diesen Standpunkt: "mobilia esse quae de loco ad locum transferre possunt" (= mobile Güter sind solche, die von einem Ort zu einem anderen transportiert werden können). Daher unterliegt Gerardt Pauls im Urteil vom 8.6. und soll die Gerichtskosten von 10 Rtlr 22 Albus 8 Hellern bezahlen. Das tut er trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung allerdings nicht. Vielmehr holt er sich bei Gehl Dapper in Form eines Pflugs und mehrerer Karren Holz die Entschädigung selbst. Dapper reagiert darauf seinerseits mit einer Klage am Gericht. Er verbindet seine Forderung nach Restitution des Holzes darüber hinaus mit einem - offensichtlich älteren Streit um die Herausgabe von Dokumenten ("Briefschaften") für einen Morgen Land "am weißen Stein" neben Junker Streithagen, die ihm das Gericht schon vor vier Jahren zugesprochen hatte. Ob und wie das Gericht darauf antwortete,ist nicht bekannt.

Reference number
GerKer, 821
Extent
Schriftstücke: 13

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Bauwesen
Besitzstreit
Erbstreit - Pauls
Gerichtskosten
Indexentry person
Dapper - Gehl (Gehelen)
Eisman, Christina
Hilbrandt, Bertram, Gerichtsschreiber
Immekeppel, Hermann
M. Johann Zimmermann
Nabber, Johann, Rechtsgelehrter
Pauls - Johann
Pauls - Gerardt
Unverdorben, Peter, Bevollmächtigter des Stifts St. Martinus
Indexentry place
Kerpen - Kirchegemeinde
Kerpen - Pastorat
Langenich

Date of creation
1694

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Last update
24.06.2025, 1:26 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1694

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