Bestand
Würzburger Synode - Synodalbüro Bamberg (Bestand)
Vorwort: 1. Geschichte des Registraturbildners - Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (Würzburger Synode) und das Synodalbüro der Erzdiözese Bamberg
1.1 Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (Würzburger Synode)
Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland war die erste und einzige Versammlung aller Diözesen der damaligen Bundesrepublik mit Vertretern von Gläubigen und Geistlichen, in der gemeinsame Entscheidungen gefällt wurden. Der Auftrag umfasste die Umsetzung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils auf nationaler Ebene zu fördern und zu verwirklichen. Die Synode fand im Zeitraum von 1971 bis 1975 statt und wurde aufgrund ihres Tagungsortes vor allem als "Würzburger Synode" bekannt.
Als das Zweite Vatikanische Konzil, das 1962 von Papst Johannes XXIII vor allem zur Erneuerung der Kirche in pastoraler und ökumenischer Hinsicht einberufen wurde, im Jahr 1965 endete, galt es in den Folgejahren eine ganze Reihe von Beschlüssen auf die Ebene der Nationalkirche zu übertragen. Nach verschiedenen Überlegungen wie dies in der durch Unruhe geprägten Zeit, der sich zu Ende neigenden 60er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland am besten zu gestalten wäre, keimte die Idee einer gemeinsamen Synode mit der Beteiligung von Laien auf. Den einstimmigen Entschluss über die Abhaltung einer gemeinsamen Synode der Diözesen traf die Deutsche Bischofskonferenz dann Ende Februar 1969.
Die Erarbeitung eines Statuts und einer Geschäftsordnung für die Synode wurde im Anschluss an eine "Vorbereitungskommission" übertragen. Ein Unterschied zu anderen ähnlich gearteten Versammlungen anderer Staaten entstand dadurch, dass das von Rom gebilligte Statut der bundesdeutschen Synode "ein integriertes Zusammenwirken der Bischofskonferenz und eine Beschlusskompetenz der Synodenversammlung […]" vorsah. Dass also neben den Bischöfen weitere Kleriker und insbesondere auch Laien gleiches Stimmrecht auf der Synode hatten, kann als große Besonderheit dieser Versammlung gesehen werden, auch wenn die Beschlüsse zusätzlich von den Bischöfen Zustimmung erhalten mussten. Der Forderung der Beteiligung von Laien an der Synode wurde in der ebenfalls im Statut geregelten Zusammensetzung der Synode Rechnung getragen, indem von insgesamt 312 Synodalen 140 aus Laien bestanden.
Um diese Mitglieder der Synode zu bestimmen musste des Weiteren eine Wahlordnung für die Synodalen erlassen werden. Gewählt wurden hierbei vor allem Vertreter aus den einzelnen Diözesen, aber auch von der Bischofskonferenz, vom Zentralkomitee der Katholiken und von den Männer- und Frauenorden wurden Synodalen durch Wahl bestimmt. Der thematischen Ausgestaltung der Beratungsgegenstände der Synode nähert man sich durch groß angelegte Umfragen und Fragebogenaktionen an, wodurch Rücksprache mit den katholischen Pfarreien, Räten und Verbänden und mit einzelnen Katholiken gehalten werden konnte. Die Beratungsgegenstände hatten sich hierbei alle an der im Statut festgehaltenen Zielsetzung zu orientieren, dass als Aufgabe der Synode verstanden wird, "in ihrem Bereich die Verwirklichung der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils zu fördern und zur Gestaltung des christlichen Lebens gemäß dem Glauben der Kirche beizutragen."
Nach den abgeschlossenen Vorbereitungen wurde vom 3. bis 5. Januar 1971 die konstituierende Vollversammlung abgehalten. Als Tagungsort für die Vollversammlungen wurde für die Dauer der gesamten Synode der Würzburger Dom auserwählt. Die auf diesem Umstand fußende Bezeichnung der Versammlung als "Würzburger Synode" ist daher weit verbreitet. Gerade auf der ersten Vollversammlung sind weitreichende formale und personelle Entscheidungen getroffen worden. So gab es neben dem feststehenden Präsidenten, der durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Döpfner verkörpert wurde, vier Vizepräsidenten zu wählen. Außerdem galt es die Zusammensetzung der Zentralkommission, des Rechtsausschusses und von zehn Sachkommissionen zu bestimmen. Während die Zentralkommission für die Koordination der Sachkommissionen zuständig war und der Rechtsauschuss die Einhaltung von Statut und Geschäftsordnung überwachte, fand in den internen Sitzungen der Sachkommissionen die eigentliche thematische Auseinandersetzung mit den Beratungsgegenständen statt. Die einzelnen Synodalen konnten sich hierbei für die Sachkommission melden, die ihnen thematisch am meisten zusagte.
Insgesamt fanden mit der konstituierenden Sitzung acht Vollversammlungen von jeweils fünf Tagen statt. Die letzte Vollversammlung tagte im November 1975. Innerhalb dieses Zeitraums kamen die einzelnen Sachkommissionen im Schnitt auf ca. 30 zusätzliche interne Sitzungen, in denen Vorlagen und Texte für die Vollversammlungen ausgearbeitet wurden. Innerhalb des Beratungsprozesses kam es durchaus zu deutlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen und innerhalb der Gruppen von Bischöfen, Priestern und Laien, die auch zu schwierigen Phasen der Synode führten.
Letztlich konnten die Probleme aber beiseitegelegt werden, so dass am Ende 18 Beschlüsse erfolgreich verabschiedet werden konnten. Die Spannweite der Themen reichte hierbei von dem Beschluss zur Laienverkündigung über dem Beschluss zu Ehe und Familie bis hin zum Beschluss über die Ökumene. Die Synodenbeschlüsse sind hierbei bereits im Jahr 1976 in einer offiziellen Gesamtausgabe veröffentlicht worden. Zusätzlich zu den Beschlüssen wurden weiterhin sechs Arbeitspapiere von Sachkommissionen erstellt, die nicht von der Vollversammlung genehmigt werden mussten, darunter zum Beispiel das Arbeitspapier "Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft". Auch diese Arbeitspapiere fanden 1977 ihre Veröffentlichung in einer offiziellen Gesamtausgabe.
Einige der Beschlüsse haben bis heute in unterschiedlichen Bereichen der Kirche "[…] tragfähige Grundlagen geschaffen" , andere, insbesondere die, die nur als Empfehlungen, Arbeitspapiere oder als Voten an den apostolischen Stuhl ausgearbeitet wurden, fanden teils nicht ihren Vollzug bzw. ihre Weiterverfolgung im eigentliche Sinne der Synode.
1.2 Das Synodalbüro der Erzdiözese Bamberg
Die Empfehlung der Bischofskonferenz in jeder Diözese als behördliches Verbindungselement zur Synode ein Synodalbüro zu errichten, erfolgte im Februar 1970. Einige Bistümer, unter ihnen auch das Erzbistum Bamberg, hatten diese Empfehlung zu diesem Zeitpunkt bereits umgesetzt.
Von struktureller Seite her war das Synodalbüro keine Einrichtung der Synode, sondern eine Behörde der Diözese. Allerdings wurden auf der Bischofskonferenz keine konkreten Vorgaben über die Anbindung des Synodalbüros an die diözesane Behördenstruktur erlassen. In den meisten Fällen - Bamberg bildete hier keine Ausnahme - erfolgte die Verortung der Einrichtung jedoch beim Seelsorgereferat. Zusätzlich zu dieser Zuordnung bildeten viele Diözesen zudem eine das Synodalbüro unterstützende Synoden- bzw. Synodalkommission, die sich vor allem aus den Synodalen und aus Vertretern von diözesanen Räten und des Ordinariats zusammensetzte. Eine solche Einrichtung gab es auch im Erzbistum Bamberg.
Die Hauptaufgabe der Synodalbüros bestand darin, als diözesane Informationszentrale für die Synode zu fungieren. Neben der reinen Auskunftserteilung und der Erstellung sowie Verteilung von Informationsmaterial, kam allerdings auch ein weiterführender Bildungsauftrag hinzu. Letzterem wurde in der Regel vor allem mit der Abhaltung von Vorträgen und Informationsveranstaltungen nachgekommen.
Neben der Hauptaufgabe als Informationszentralen kam den Synodalbüros hinsichtlich der Vorbereitungen auf die Synode im Sommer 1970 eine bedeutende Rolle zu. So galt es zum einen die Wahl der Synodalen aus jeder Diözese zu organisieren und durchzuführen. Zum anderen galt es die großangelegte Fragebogenaktion zu unterstützen und innerhalb der jeweiligen Diözese zu koordinieren. Auch die im Zuge der Umfrage einlaufenden Schreiben hinsichtlich der Themenfindung zur Synode wurden vom Synodalbüro gesammelt und ausgewertet. Generell nahm das Synodalbüro Anträge und Zuschriften an die Synode aus dem Bistum entgegen und leitete diese gegebenenfalls an die entsprechenden Organe der Synode weiter.
Während der Durchführung der Synode hatten die Synodalbüros zudem die Sekretariatsaufgaben für die Synodalen aus der jeweiligen Diözese sowie die Koordination der Zusammenkünfte und organisatorischen Zusammenschlüsse der eigenen Synodalen zu übernehmen.
All diese nun allgemein vorgestellten Zuständigkeiten wurden auch vom Bamberger Synodalbüro ausgefüllt. Allerdings konnte es zwischen den Büros durchaus zu unterschiedlichen Schwerpunktbildungen bei der Ausführung der Aufgaben kommen. In Bamberg wurden konkret zahlreiche Vorträge in den Pfarreien organisiert, um zum einen über sie Synode an sich zu informieren, zum anderen aber auch um für gewisse Themen der Synode zu sensibilisieren. In diesem Zug erstellte man auch Vorlagen für Predigten und Gottesdienstfeiern, bei denen die Synode im Mittelpunkt stand. Zudem wurden auf übergeordneter Ebene Synodentage und Studientagungen mit Multiplikatoren abgehalten. Weitere Öffentlichkeitsarbeit erfolgte auch durch eigene Publikationen oder durch Artikeln in Kirchenzeitungen. Man legte im Bamberger Fall zudem Wert auf eine intensive Pflege der Kontakte mit den Synodenbeauftragten der Dekanatsgeistlichkeit und mit den Beauftragten aus den Räten der Dekanate und Pfarreien. Um die Hauptaufgabe der zentralen Informationsstelle zur Synode zu erfüllen, versuchte man im Bamberger Synodalbüro zusätzlich alle Ergebnisse und Protokolle von Gremien des Bistums zu sammeln, die sich in irgendeiner Form mit der Synode oder mit den dortigen Themen beschäftigten. Die so erarbeiteten Anregungen und Forderungen konnten dann vom Synodalbüro an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Geleitet wurde das in der Langen Straße 22/24 (später Domplatz 3) in Bamberg untergebrachte Synodalbüro der Erzdiözese vom Diözesanarchivar und späteren Archivdirektor Dr. Bruno Neundorfer (1926-2001) . Je nach Arbeitsanfall wurde er hierbei für seine die Synode betreffende Arbeit freigestellt. Er leitete zudem die oben erwähnte Synodalkommission in Bamberg und zeichnete sich in der Stellung als Synodalbüroleiter mit einer großen Leidenschaft für die Thematik aus. So hielt er selbst zahlreiche Vorträge in den Pfarreien, in denen er vor allem die Umsetzung der Würzburger Synode im Alltag zu seinem Anliegen machte.
Während Neundorfer von der finanziellen Ausstattung her keine Schwierigkeiten seiner vorübergehenden Tätigkeit bezüglich der Synode anmahnte, beklagte er den doch schwierigen Stand der Akzeptanz seiner Einrichtung gegenüber den übrigen Bamberger Diözesanbehörden und auch gegenüber der Geistlichkeit in manchen Pfarreien. Unterstützt wurde er in seiner Arbeit unter anderem durch den Sachbearbeiter bzw. Sekretär Walter Milutzki . Je nach Arbeitsanfall konnte der Synodalbüroleiter in Bamberg selbst entscheiden, wie viel Arbeitszeit seine Mitarbeiter dem Synodalbüro und nicht ihren eigentlichen Anstellungstätigkeiten im Ordinariat zuwandten. Nach Beendigung der Synode wurde das Synodalbüro im Jahr 1976 wieder aufgelöst und die Mitarbeiter wendeten sich wieder ihren ursprünglichen Aufgaben im Ordinariat zu.
Die sieben Bamberger Synodalen, für die das Büro, wie oben bereits erwähnt, die Sekretariatstätigkeit zu übernehmen hatte, bestanden in Bamberg neben dem Bischof und dem Weihbischof aus den folgenden Personen:
Diözesanreferentin Liselotte Bencker aus Bug, Kaplan Peter Ditterich aus Bayreuth, Domdekan Josef Kraus aus Bamberg, Hildegard Leonhardt aus Nürnberg, Lehrer Konrad Silberhorn aus Kemmern, Pfarrer Ernst Schmitt aus Hirschaid und Diözesansekretär Erich Wildner aus Nürnberg (später vertreten durch den Ersatzmann Diplom-Ingenieur und Professor an der Fachhochschule Coburg Rudolf Lütgenau). Zudem wurde Josef Stingl als Präsident der Bundesanstalt für Arbeit mit Sitz in Nürnberg in den Ergänzungswahlen für den Bereich Sozialarbeit auf Bundesebene als weiterer Synodaler aus dem Gebiet des Erzbistums Bamberg bestimmt.
2. Bestandsanalyse und Benutzung
2.1 Bestandsanalyse
Wie bereits erwähnt, gibt es, da jede Diözese der Bundesrepublik Deutschland ein Synodalbüro besaß, ähnlich geartete Bestände in den meisten deutschen Diözesanarchiven. Viele Schreiben, Berichte, Protokolle und Dokumentationen von den zentralen Stellen der Synode ausgehend, haben deshalb in diesem Spezialfall eines gemeinsam durchgeführten synodalen Prozesses der Bistümer nicht unbedingt unikalen Charakter. Allerdings umfasst der Bestand natürlich auch Schriftgut, das nur im Synodalbüro des Erzbistums Bamberg angefallen ist. In der Regel handelt es sich hierbei zum einen um die Betreuung und Tätigkeiten der Bamberger Synodalen und zum anderen um die Tätigkeiten, Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die innerhalb des Erzbistums Bamberg, von Räten oder auf Pfarrei- und Dekanatsebene durchgeführt wurden. Zudem sind vor allem auch die Akten zu den Vorbereitungen auf die Synode durch die Tätigkeit des jeweiligen Synodalbüros innerhalb des Bistums geprägt. Die gehaltvolle Auswertung des Bestandes dürfte sich daher insbesondere auf diese spezifisch bambergischen Akten beziehen, während das übrige Schriftgut vor allem für den Zusammenhang wichtig ist und generelle Informationen liefern kann.
Hinsichtlich der Klassifikation zeigt sich schon an der Formulierung des ersten Unterpunktes zu den Vorbereitungen auf die Synode, der mit "Allgemeine Vorbereitungen und Vorbereitungen auf Bamberger Diözesanebene" betitelt wurde, dass an dieser Stelle bambergspezifische Akten zu erwarten sind. Ebenso umfasst der zweite Unterpunkt der vorbereitenden Maßnahmen die in Bamberg durchgeführten Wahlen. Der dritte Oberpunkt "Die Synode auf der Ebene des Bamberger Erzbistums und der Pfarreien" zeigt zudem unmissverständlich an, dass alle hier in den Unterpunkten gelisteten Archivalien einen direkten Bezug zur Bamberger Diözese aufweisen. Neben diesen von der Bezeichnung her offensichtlichen Klassifikationspunkten mit bambergspezifischen Inhalten, ist allerdings zusätzlich noch darauf zu verweisen, dass man auch bei dem Klassifikationspunkt "Allgemeine Durchführung der Synode", insbesondere unter dem Punkt "Arbeit der Sachkommissionen und der Zentralkommission" auf unikale Schriftstücke der Mitarbeit von Bamberger Synodalen in den Sachkommissionen trifft. Bei der Aktenführung wurde an dieser Stelle die Mitwirkung von Bamberger Synodalen den allgemeinen Schriftstücken der Sachkommissionen in einem eigenen untergeordneten Aktenzeichen beigeheftet. Auch wenn die anfallenden Schriftstücke mit Bezug zu Bamberg im Vergleich zum Umfang der jeweiligen Akten gering ausfallen, wurde sowohl im Titel der jeweiligen Akten, als auch in den "Enthält-Vermerken" deutlich auf den spezifischen Bamberger Inhalt hingewiesen.
2.2 Benutzung
Der Bestand unterliegt abgesehen von den generellen Nutzungsbedingungen des AEB an sich keinen gesonderten Einschränkungen in der Benutzung. Allerdings mussten einige Akten, aufgrund von enthaltenen personenbezogenen Daten, insbesondere bei Personalbögen der Bamberger Synodalen und bei Zuschriften an das Synodalbüro, noch für mehrere Jahre für die Benutzung gesperrt werden. Allgemein war ein Grund für die Verzeichnung aber, dass die generelle Schutzfrist von 40 Jahren auf Sachakten, bei vorliegendem Bestand abgelaufen ist und daher der Forschung durch Erschließung zugänglich gemacht werden soll. Der Bestand "Würzburger Synode - Synodalbüro Bamberg" ist im Archiv des Erzbistums Bamberg in der Tektonikgruppe "Projekte und Dokumentationen" verortet und trägt die zu zitierende vollständige Signatur: AEB Rep. 81/3 (+ jeweilige Nummer der Archivalieneinheit).
Im Bamberger Diözesanarchiv finden sich zudem insbesondere noch zwei Bestände, die ebenfalls Unterlagen über die Würzburger Synode enthalten. Zum einen der zum jetzigen Zeitpunkt noch unverzeichnete Nachlass des bereits erwähnten Bamberger Synodalbüroleiters und späteren Archivdirektors Bruno Neundorfer (AEB Rep. 70 NL 99 Bruno Neundorfer, unverz.) und zum anderen der ebenfalls noch unverzeichnete Nachlass des Bamberger Synodalen und Pfarrers Ernst Schmitt (AEB Rep. 70 NL 51 Ernst Schmitt, unverz.) . Leider existieren im Diözesanarchiv keine weiteren Nachlässe von Bamberger Synodalen, die Material zur Synode enthalten würden.
3. Verwendete Literatur und weiterführende Literatur in Auswahl
Bertsch, Ludwig u.a. (Hg.): Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe I. Freibuerg u.a. 21976.
Bertsch, Ludwig u.a. (Hg.): Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzungsband: Arbeitspapiere der Sachkommissionen. Offizielle Gesamtausgabe II. Freiburg 1977.
Demel, Sabine / Heinz, Hanspeter / Pöpperl, Christian: "Löscht den Geist nicht aus". Synodale Prozesse in deutschen Diözesen. Freiburg i. Br. 2005.
Demel, Sabine: Handbuch Kirchenrecht. Grundbegriffe für Studium und Praxis. Freiburg i. Br. 22013.
Emeis, Dieter / Sauermost, Burkard (Hg.): Synode - Ende oder Anfang. Düsseldorf 1976.
Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg (Hg.): Schematismus des Erzbistums Bamberg 1976/1977. Bamberg 1977.
Fleck, Beate Sophie / Helbach, Ulrich: Charakteristische Berufsanforderungen aus der Sicht katholisch-kirchlicher Archive. In: Beruf und Berufsbild des Archivars im Wandel (= Westfälische Quellen und Archivpublikationen, Bd. 25). Hg. von Marcus Stumpf u. a. Münster 2008, S. 121-131.
Feiter, Reinhard / Hartmann, Richard / Schmiedl, Joachim (Hg.): Die Würzburger Synode. Die Texte neu gelesen (= Europas Synoden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, Bd. 1). Freiburg u.a. 2013.
Kleiner, Michael / Rother, Franz-Josef (Hg.): Unsere Zeit. Zeitzeugen erinnern sich. 1945 bis heute im Erzbistum Bamberg. Bamberg 2009.
Landesarchiv Baden-Würrtemberg: Encoded Archival Description (EAD(DDB)) 1.1: https://www.landesarchiv-bw.de/web/55577 (zuletzt aufgerufen am 19.04.2018).
Landesstelle der Katholischen Landjugend Bayerns e.V. (Hg.): Würzburger Synode. Frühling für die Kirche (= Werkbrief für die Landjugend). München 2015.
Plate, Manfred: Das deutsche Konzil. Die Würzburger Synode. Bericht und Deutung, Freiburg i. Br. u.a. 1975.
Nees, Albin: Die erste gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971-1975). Ihre innere Rechtsordnung und ihre Stellung in der Verfassung der katholischen Kirche. Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft / Neue Folge, Bd. 28). Paderborn 1978.
Plettendorff, Stefan: Bestand "Würzburger Synode" im Historischen Archiv des Erzbistums Köln erschlossen. In: Der Archivar 59 (2006), Heft 3, S. 271.
Rahner, Karl / Vorgrimler, Herbert: Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums. (= Herderbücherei, Bd. 270). Freiburg i. Br. u.a. 271998.
Richtlinien der staatlichen Archive Bayerns für die Verzeichnung von Akten: https://www.gda.bayern.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/richtlinien_akten.pdf (zuletzt aufgerufen am 16.04.2018).
Urban, Josef: In Memoriam Bruno Neundorfer. In: Bericht des historischen Vereins Bamberg (BHVB) 137 (2001), S. 6-9.
- Bestandssignatur
-
Archiv des Erzbistums Bamberg, Rep. 81/3
- Umfang
-
130 VEs; 9 lfm.
- Kontext
-
Archiv des Erzbistums Bamberg (Archivtektonik) >> Projekte und Dokumentationen
- Bestandslaufzeit
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1967 - 1979
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07.10.2024, 09:06 MESZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1967 - 1979