- Language
-
Deutsch
- Identifier
-
1163068462
- URN
- Rights
-
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Last update
-
26.01.2023, 1:53 PM CET
Object type
- Monografie
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![Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4c87e64a-0dc9-4af6-8192-e61b94f2304c/full/!306,450/0/default.jpg)
Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?
![Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f43ed7ad-2751-49f0-ba2a-d6c13f4b4798/full/!306,450/0/default.jpg)
Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?
![Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2ef2da48-8409-4a37-bf7f-eeccf1bab59d/full/!306,450/0/default.jpg)