Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um vorrangige Bezahlung

Kläger: (2) Immanuel von Gentzkow auf Schlechtmühl für seine beiden auf dem Gut lebenden Schwestern

Beklagter: Landrat Dinnies in Stralsund

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P)

Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, seine beiden Schwestern nach dem Näherecht aus der ersten Rate des Kaufpreises mit 2.000 Rtlr vorrangig zu entschädigen, da sie nach dem Wegzug aus Schlechtmühl eine eigene Wirtschaft gründen müssen. Auf einen späteren Vergleich mit den anderen Gläubigern können sie deshalb nicht warten, weshalb der Kl. um eine entsprechende Anweisung an den Kommissar Dinnies bittet. Das Tribunal erläßt am 31.03.1786 ein Reskript an den Bekl., er solle bei dem bevorstehenden Vergleich mit den Gläubigern darauf achten, "daß auch den nötigen Bedürfnissen der supplicantischen Geschwister, so viel es die Umstände nur irgend erlauben wollen mit den übrigen Creditoren die nötigen Vereinbarungen getroffen werden."

Instanzenzug: 1. Tribunal 1786

Archivaliensignatur
(1) 0356
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 501

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
29.03.1786-01.04.1786

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 29.03.1786-01.04.1786

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