Akten
Der kurfürstliche Kollegial- und Wahltag zu Frankfurt anläßlich der Wahl Karls VI. zum Römischen Kaiser
Enthält: Darin: Druckschrift von 1711 (lose beigelegt)
- Archivaliensignatur
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Kurbayern Äußeres Archiv, BayHStA, Kurbayern Äußeres Archiv 3100
- Alt-/Vorsignatur
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Kasten schwarz 3740
Zusatzklassifikation: Königswahlakten Tom. Pars 1
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: 991 fol.
- Kontext
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Kurbayern Äußeres Archiv >> 37 Acta publica >> 37.19 Königswahlakten
- Bestand
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Kurbayern Äußeres Archiv
- Indexbegriff Person
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Karl VI., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Frankfurt a.Main (krfr.St., Hessen): Wahltag
- Laufzeit
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1711
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Kurbayern Äußeres Archiv
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:35 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Amtsbücher / Akten
Entstanden
- 1711
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Kaiser Karl VI. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg ihren Bürgern, welche ein Handwerk treiben, nicht zu gestatten, den Titel von Residenten, Räten der Agenten auswärtiger Herrscher oder Kurfürsten und Fürsten des Reichs zu erwerben, darauf bezügliche Wappen und Kleidung zu führen und sich ihren ordentlichen Gerichten zu entziehen und solchen zu befehlen, innerhalb dreier Monate ihrer bürgerlichen Hantierung zu entsagen oder diese Titel niederzulegen.

Kaiser Karl VI. setzt in Bestätigung althergebrachter Nürnbergischer Statuten fest, dass kein Bürger, Schutzverwandter, Untertan, oder Angehöriger dieser Stadt noch auch kein Fremder Güter oder unbewegliche Rechte, so unter Nürnbergischer Botmäßigkeit, an jemanden andern als einen wirklichen Bürger veräußern mag.

Kaiser Karl VI. als Herr der östreichischen Niederlande bestätigt der Stadt Nürnberg den Empfang des ihm jährlich zustehenden "Rechts" (eines Schwertes) und befiehlt den Beamten der Provinzen Brabant und Limburg die Nürnberger Kaufleute im Genuß ihrer Privilegien daselbst zu schützen. Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl VI. bestätigt dem Rat der Stadt Nürnberg das ihm als Herrn der östreichischen Niederlande zustehende "Recht" (ein Schwert) empfangen zu haben und gebietet den Beamten der Herzogtümer Brabant und Limburg die Nürnberger Kaufleute im Genuß ihrer althergebrachten Privilegien zu schirmen. Siegler: der Kaiser.
