Urkunden

Kaiser Karl VI. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg ihren Bürgern, welche ein Handwerk treiben, nicht zu gestatten, den Titel von Residenten, Räten der Agenten auswärtiger Herrscher oder Kurfürsten und Fürsten des Reichs zu erwerben, darauf bezügliche Wappen und Kleidung zu führen und sich ihren ordentlichen Gerichten zu entziehen und solchen zu befehlen, innerhalb dreier Monate ihrer bürgerlichen Hantierung zu entsagen oder diese Titel niederzulegen.

Digitalisierung: Staatsarchiv Nürnberg

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden 766
Alt-/Vorsignatur
XA/P Nr. 34
Sprache der Unterlagen
ger
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Wien

Originaldatierung: Geben in etc. Wien den anderten Augusti etc. 1720.

Medium: A = Analoges Archivalie

Jahr: 1720

Monat: 8

Tag: 2

Äußere Beschreibung: Ausf. mit Unterschrift und aufgedrucktem Siegel des Kaisers.

Kontext
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden >> Losungamt, 39 Laden >> Miscellanea >> Geheime Handlungen, Recesse, Vergleiche und strittige Schriftwechsel (Lade XA/O und XA/P)
Bestand
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden

Indexbegriff Person
Karl VI., Kaiser
Indexbegriff Ort
Wien (Österreich), Ausstellungsort
Nürnberg, Residententitel

Laufzeit
1720 August 2

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Letzte Aktualisierung
23.05.2025, 11:53 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1720 August 2

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